Oscar Pistorius will nicht gegen seine Haftstrafe in Berufung gehen. Das erklärten seine Verteidiger. «Wir respektieren die Entscheidung (der Richterin) Masipa (...) und Oscar wird die Strafe absitzen», sagte Anwalt Andrew Facett vor Journalisten. Mit ihrem Urteil blieb die Richterin deutlich unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten 15 Jahren Haft.
Richterin Masipa entschied, dass die «mildernden Umstände schwerer wiegen als die belastenden Faktoren». Damit komme ein geringeres Strafmass als die gesetzlich vorgesehenen mindestens 15 Jahre Haft in Frage, erklärte die Richterin.
Pistorius hatte seine Freundin Reeva Steenkamp am Valentinstag 2013 durch eine geschlossene Toilettentür in seiner Villa erschossen. Vor Gericht beteuerte er später, die Person hinter der Tür für einen Einbrecher gehalten zu haben.
Der 29-Jährige war in erster Instanz wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein und erzielte Ende 2015 in zweiter Instanz eine Verurteilung wegen «Mordes», was in der Schweiz dem Totschlag entspricht.