Sudan
Al-Baschir entkommt trotz Haftbefehl aus Südafrika

Karthum/Johannesburg – Der mit internationalem Haftbefehl gesuchte sudanesische Präsident Omar al-Baschir hat sich trotz eines vorläufigen Ausreiseverbots einer möglichen Festnahme in Südafrika entzogen. Al-Baschir flog am Montag in sein Heimatland zurück.
Publiziert: 15.06.2015 um 19:19 Uhr
|
Aktualisiert: 10.09.2018 um 12:46 Uhr

Während ein Gericht in Pretoria noch über den Vollzug der vom Internationalen Strafgerichtshof (ICC) erlassenen Haftbefehle verhandelte, hob die Präsidentenmaschine von einem Militärflughafen ab und flog zurück nach Khartum.

Das Flugzeug mit dem Staatschef an Bord landete am Abend auf dem Flughafen der sudanesischen Hauptstadt. Al-Baschir trug bei seiner Ankunft ein traditionelles weisses Gewand, reckte bei Aussteigen seinen Gehstock in die Höhe und rief: «Gott ist der grösste.»

Er wurde unter grossem Applaus empfangen, wie die staatliche sudanesische Nachrichtenagentur Suna berichtete. Fernsehbilder zeigten, wie ihm die Menge zujubelte und sich mit Plakaten über den Internationalen Strafgerichtshof lustig machte.

Nach Regierungsangaben war auch eine öffentliche Äusserung al-Baschirs geplant.

Der wegen Kriegsverbrechen gesuchte Staatschef hatte in Johannesburg an einem Gipfel der Afrikanischen Union (AU) teilgenommen. Das Oberste Gericht in Pretoria hatte die südafrikanischen Behörden am Sonntag aufgerufen, al-Baschirs Ausreise vorerst zu verhindern, bis eine endgültige Entscheidung über eine mögliche Festnahme gefallen sei. Als dieser am Montag in sein Flugzeug stieg, dauerte die Anhörung in Pretoria aber noch an.

Der Internationale Strafgerichtshof hatte Südafrika zuvor ermahnt, die Haftbefehle gegen den sudanesischen Staatschef zu vollstrecken, falls dieser zum Treffen in Johannesburg anreisen sollte. Als Mitgliedstaat des ICC sei das Land dazu verpflichtet, den 71-Jährigen festzunehmen und auszuliefern.

Auch Menschenrechtsaktivisten, die Europäische Union und die USA riefen die südafrikanische Justiz zum Handeln auf. Die südafrikanische Regierung war nach dem Abflug al-Baschirs nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Die Regierung hatte zuvor jedoch argumentiert, al-Baschir stehe wegen der Teilnahme am Gipfeltreffen der AU Immunität zu.

Der in Den Haag ansässige Strafgerichtshof hatte 2009 einen Haftbefehl gegen al-Baschir erlassen. Ihm werden Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der westsudanesischen Provinz Darfur vorgeworfen. 2010 folgte ein Haftbefehl wegen Völkermordes in Darfur, wo nach UNO-Angaben beim Vorgehen der Armee und verbündeter Milizen gegen Rebellengruppen seit 2003 mehr als 300'000 Menschen getötet wurden.

Die ICC-Chefanklägerin Fatou Bensouda hatte die Ermittlungen zu Kriegsverbrechen in Darfur jedoch im vergangenen Dezember eingestellt. Sie begründete dies mit fehlender Unterstützung vom UNO-Sicherheitsrat. Das Gremium habe sich nicht ausreichend für die Verhaftung des sudanesischen Präsidenten eingesetzt.

Das Entkommen des 71-jährigen Staatschefs sorgte am Montag für Empörung.

Ein Richter in Südafrika warf der Regierung des Landes Verfassungsbruch vor. Richter Dunstan Mlambo sagte, die Regierung hätte al-Baschir nicht ausreisen lassen dürfen. Die Haltung der Behörden, «keine Schritte zur Festnahme und Inhaftierung» al-Baschirs eingeleitet zu haben, sei «unvereinbar» mit Südafrikas Verfassung, sagte Mlambo, dessen Gericht am Sonntag ein vorläufiges Ausreiseverbot angeordnet hatte.

Die klageführende Menschenrechtsorganisation SALC erklärte, die eklatante Missachtung der Justiz durch die Regierung sei ein schwarzer Tag für Südafrikas junge Demokratie.

Al-Baschirs Ausreise sorgte auch für Kritik von Menschenrechtsaktivisten. «Die Welt stand an der Seite Südafrikas, um die Apartheid zu bekämpfen», schrieb der Chef der Organisation Human Rights Watch, Kenneth Roth, im Kurzbotschaftendienst Twitter. Nun habe das Land den ICC und die eigene Justiz auf «beschämende Weise beleidigt», indem es den für «Massenmorde» verantwortlichen al-Baschir habe abreisen lassen.

Fehler gefunden? Jetzt melden