Während in der Schweiz noch über die Notwendigkeit einer Maskenpflicht diskutiert wird, sind andere Länder schon einen Schritt weiter. In Österreich beispielsweise gilt sie bereits seit Ende März. Mittlerweile ist das Tragen eines solchen Schutzes auch in allen deutschen Bundesländern Pflicht – im öffentlichen Nahverkehr sowie teilweise auch in Geschäften. In den meisten Fällen reicht es, einen Schal oder ein eng anliegendes Tuch um Mund und Nase zu tragen.
Ein Verstoss gegen die Vorschrift gilt in Deutschland als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Busse belegt werden. Wie teuer einem das zu stehen kommt, regelt jedes Bundesland anders. Dabei wollen nicht alle von Bussen Gebrauch machen. In Bayern hingegen drohen Bussen bis zu 5000 Euro!
Personen ab sechs Jahren
Laut «Focus» sind die Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Wie es in den beiden Bundesländern aussieht, die an die Schweiz grenzen, dürfte aber vermutlich bald viele Leute interessieren. Denn das deutsche Bundesinnenministerium hat die vorübergehenden Einreisebeschränkungen an den Grenzen zur Schweiz gelockert und ermöglicht damit wieder den uneingeschränkten Besuch der Kernfamilie, wie «SWR» schreibt.
In Bayern gilt die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften für Personen ab sechs Jahren. Wer sich nicht daran hält, bezahlt 150 Euro. In Härtefällen drohen sogar mehrere Tausend Euro Strafe. Betroffen davon sind Ladenbesitzer, deren Personal nicht richtig geschützt ist. Auch in Baden-Württemberg gilt die Maskenpflicht beim Einkaufen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Anders als in Bayern sind hier bisher aber keine Bussen vorgesehen. Wer Mund und Nase nicht bedeckt halte, werde zunächst einfach darauf hingewiesen, sagt Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Ob es dann auch zu einer Strafe komme, würde die Landesregierung noch beraten.
Spätestens ab 29. April gilt es
Unterschiede gibt es auch beim Zeitpunkt, an dem das Gesetz in Kraft tritt. In fast allen deutschen Bundesländern beginnt die Maskenpflicht ab dem 27. April. Es gibt aber ein paar wenige Ausnahmen. In Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt gilt sie bereits jetzt schon. In Schleswig-Holstein ab dem 29. April.
Am Mittwoch kündigte mit dem norddeutschen Bremen auch das letzte Bundesland eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an. (bra)
Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.
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Gerade in der Grippesaison kann man selber nur schwer einschätzen, ob man am Coronavirus erkrankt ist oder ob man einfach eine gewöhnliche Grippe hat. Die Unterschiede sind fein, aber es gibt sie. Blick klärt auf.
Gerade in der Grippesaison kann man selber nur schwer einschätzen, ob man am Coronavirus erkrankt ist oder ob man einfach eine gewöhnliche Grippe hat. Die Unterschiede sind fein, aber es gibt sie. Blick klärt auf.
Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit, wie Sie sich selbst schützen können:
Hygienemassnahmen
- Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen und/oder Desinfektionsmittel nutzen.
- Nicht in Hände niesen oder husten, sondern Taschentuch oder Armbeuge nutzen. Taschentücher anschliessend sofort korrekt in geschlossenem Abfalleimer entsorgen.
- Bei Fieber und Husten zwingend zu Hause bleiben.
Kontakt minimieren
- Zu Hause blieben und Kontakte mit Personen möglichst minimieren. Nur in Ausnahmesituationen aus dem Haus gehen: Lebensmittel einkaufen / Arzt- oder Apothekenbesuch / Homeoffice ist für Ihre Arbeit nicht möglich / Sie müssen anderen Menschen helfen. Kontakt mit Personen vermeiden, die Atembeschwerden oder Husten haben.
- Wichtig: Keine Begrüssungsküsschen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
- 2 Meter Abstand zu Mitmenschen halten, beispielsweise beim Anstehen oder bei Sitzungen.
- Öffentliche Verkehrsmittel meiden und Lieferdienste nutzen.
-
Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht in die Öffentlichkeit gehen und umgehend – unbedingt zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung kontaktieren.
Informiert bleiben
- An die Regeln und Ansagen der Behörden halten. Infoline Coronavirus: 058 463 00 00, Info-Seite des BAG: bag-coronavirus.ch
Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit, wie Sie sich selbst schützen können:
Hygienemassnahmen
- Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen und/oder Desinfektionsmittel nutzen.
- Nicht in Hände niesen oder husten, sondern Taschentuch oder Armbeuge nutzen. Taschentücher anschliessend sofort korrekt in geschlossenem Abfalleimer entsorgen.
- Bei Fieber und Husten zwingend zu Hause bleiben.
Kontakt minimieren
- Zu Hause blieben und Kontakte mit Personen möglichst minimieren. Nur in Ausnahmesituationen aus dem Haus gehen: Lebensmittel einkaufen / Arzt- oder Apothekenbesuch / Homeoffice ist für Ihre Arbeit nicht möglich / Sie müssen anderen Menschen helfen. Kontakt mit Personen vermeiden, die Atembeschwerden oder Husten haben.
- Wichtig: Keine Begrüssungsküsschen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
- 2 Meter Abstand zu Mitmenschen halten, beispielsweise beim Anstehen oder bei Sitzungen.
- Öffentliche Verkehrsmittel meiden und Lieferdienste nutzen.
-
Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht in die Öffentlichkeit gehen und umgehend – unbedingt zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung kontaktieren.
Informiert bleiben
- An die Regeln und Ansagen der Behörden halten. Infoline Coronavirus: 058 463 00 00, Info-Seite des BAG: bag-coronavirus.ch