Die EU-Finanzminister hatten sich bereits am vergangenen Freitag in Luxemburg grundsätzlich auf den Kompromiss verständigt. Wegen Einwänden von Belgien und Tschechien lief aber noch eine mehrtägige Stillhaltefrist.
Mit neuen Richtlinien (Gesetz) will die EU Konzerne dazu bringen, Steuern in den Ländern zu zahlen, wo die Gewinne tatsächlich anfallen. Gemäss EU-Angaben entgehen den öffentlichen Kassen der EU-Länder wegen Steuervermeidung 50 bis 70 Milliarden Euro im Jahr.
Nachteile dürften der Schweiz aus der sogenannten Hinzurechnungsbesteuerung erwachsen, kurz CFC genannt. Mit der CFC soll verhindert werden, dass Unternehmen aus Ländern mit eher hohen Steuern ihre Gewinne via ein Tochterunternehmen in eine Steueroase verlagern.
Die neuen Regeln besagen, dass künftig auch bei einer «Tochter» in einem Steuerparadies der Steuersatz des Landes gelten soll, in dem der Mutterkonzern angesiedelt ist. Dies soll dann der Fall sein, wenn das Steuersubstrat in der Steueroase deutlich geringer ist, als es im Mutterland an Steuern bezahlen müsste.
Doch die CFC sieht auch Ausnahmen vor: Dann nämlich, wenn das Tochterunternehmen eine gewisse wirtschaftliche Leistung erbringt - also nicht einfach eine Briefkastenfirma ist. Diese Ausnahme müssen alle EU- und EWR-Staaten untereinander anwenden. Gegenüber Drittstaaten wie der Schweiz ist diese Ausnahmeregelung jedoch fakultativ.