Schock-Gutachten gibt Opfern von Luttach (I) Mitschuld
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Schwerer Unfall in Südtirol:Fahrer rast in Menschengruppe

Stefan L. tötete im Suff sieben Jugendliche
Südtiroler Todesfahrer darf nun im Kloster einsitzen

Mit seinem Audi TT nahm Stefan L. Anfang Januar sieben Menschen das Leben. Seitdem sitzt er im Knast. Doch nicht mehr lange: Statt in der Zelle verbringt er die Haft nun im Kloster.
Publiziert: 30.01.2020 um 22:31 Uhr
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Aktualisiert: 07.08.2020 um 13:10 Uhr
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Im Kloster Neustift darf der Todesfahrer Stefan L. die U-Haft verbringen.
Foto: Google Streetview

Betrunken donnert Stefan L. (27) in der Nacht auf den 5. Januar in eine Gruppe deutscher Touristen und löscht sieben Menschenleben aus. Nun darf er das Gefängnis Bozen verlassen. Er wird die weitere Untersuchungshaft nicht im Knast verbringen – sondern im Kloster!

Der Untersuchungsrichter habe angeordnet, dass der Todesfahrer ins Kloster Neustift umsiedeln dürfe, teilt Stefan L.s Verteidiger gegenüber der «Bild» mit.

Stefan L. soll nun Messen besuchen

Die Gerichtspolizei werde ihn vom Gefängnis Bozen ins Kloster eskortieren. Dort soll er am Klosterleben teilhaben, Messen besuchen. Auch Besuch darf Stefan L. in seiner neuen Unterbringung empfangen.

Die Carabinieri würden ihn jedoch stetig überwachen. Sein Verteidiger versichert: «Er wird nicht auf freien Fus gesetzt, er darf diesen Platz nicht verlassen.» Danach soll er in der psychiatrischen Abteilung des Krankenhaus Brixen, 40 Kilometer nördlich von Bozen, verlegt werden, wie «Rainews» berichtet.

Drei Wochen sind mittlerweile seit dem tödlichen Unfall im beschaulichen Luttach vergangen. Gegen 1 Uhr morgens raste Stefan L. damals seine Audi TT in eine Menschengruppe vor einer Bar. Sieben starben, zehn weitere wurden verletzt.

Schuhbändel im Gefängnis abgenommen

Der Todesfahrer hatte 1,97 Promille im Blut. Nach dem Crash soll er zu seinem Anwalt gesagt haben: «Es wäre besser, wenn ich gestorben wäre.»

Als die Polizei ihn später ins Gefängnis steckten, haben sie ihm die Schuhbändel abgenommen. Stefan L. wurde ständig überwacht. Sein Anwalt argumentierte damals, es bestünde keine Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr.

Die Zeit bis zum Prozess wird der Raser jetzt wohl ausserhalb der Gefängnismauern verbringen. Wann dieser stattfindet, ist noch unklar. Wegen mehrfacher Tötung im Strassenverkehr drohen Stefan L. nach italienischem Gesetz aber bis zu 18 Jahre Haft. (hah)

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