Dies erklärte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Luvuyo Mfaku. Die Anklage will erreichen, dass der 28-jährige Sportler wegen Mordes an seiner Freundin Reeva Steenkamp schuldig gesprochen wird. Die Berufung war bereits bekannt, das Verfahren beginnt im November.
Eine Verurteilung wegen Mordes würde mindestens 15 Jahre Haft bedeuten. Das Berufungsverfahren gegen Pistorius wird nicht in der Hauptsache neu geführt, erörtert werden im Kern Fragen der Rechtsauslegung. Verfahrensform ist die Schriftform. Es finden deshalb auch keine neuen Zeugenvernehmungen statt.
Der Ausnahmesportler, der neben den Paralympics auch an regulären Olympischen Spielen teilnahm, hatte Steenkamp in der Nacht zum Valentinstag 2013 in seinem Haus durch die geschlossene Toilettentür erschossen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft handelte er bewusst nach einem Streit mit der 29-Jährigen. Pistorius dagegen beteuert, hinter der Tür einen Einbrecher vermutet und in Panik geschossen zu haben. Er feuerte vier Schüsse ab.
Der Sprintstar sitzt seit dem vergangenen Oktober in einem Gefängnis in Pretoria. Wegen seiner Behinderung ist er auf der Krankenstation der Haftanstalt untergebracht. Die Strafvollzugsverwaltung entschied, dass er am kommenden Freitag das Gefängnis vorzeitig verlassen darf und unter eine Art Hausarrest gestellt wird.