Der Gerichtshof hat keine Einwände dagegen, dass die niederländischen Behörden den Mann und zwei weitere Soldaten nicht angeklagt haben. Die Menschenrechtskonvention gewähre kein Recht auf «private Rache», hiess es am Donnerstag in Strassburg auf die Beschwerde von Hinterbliebenen.
Geklagt hatten Angehörige von drei Opfern. Im Juli 1995 hatten bosnisch-serbische Truppen in der UNO-Schutzzone Srebrenica 8000 muslimische Jungen und Männer ermordet. Die niederländische Blauhelm-Einheit hatte sich den Angreifern unter General Ratko Mladic zuvor kampflos ergeben. Die drei Opfer hatten auf der Militärbasis Zuflucht gesucht, waren jedoch weggeschickt worden.
Die Umstände des Völkermords sind nach Ansicht der Strassburger Richter so umfassend aufgeklärt worden, dass keine Unsicherheit mehr über das Ausmass der Beteiligung der drei niederländischen Soldaten bestehe. Die Ermittlungen der nationalen Strafverfolger könnten folglich nicht als ineffektiv bezeichnet werden.
Auch stimme ihre Feststellung, dass den Soldaten das Ausmass des drohenden Massakers nicht bewusst gewesen sei, mit den Untersuchungen des UNO-Kriegsverbrechertribunals in Den Haag überein.
Dort wurden bisher 15 Angeklagte für schuldig befunden, drei von ihnen erhielten lebenslange Haftstrafen. Ein Urteil gegen den erst 2011 verhafteten Mladic wird für 2017 erwartet.
Aus Sicht der Opfer-Anwältin Liesbeth Zegveld ist die Entscheidung für die Hinterbliebenen «sehr traurig». Es bedeute das Ende ihrer Bemühungen um einen Strafprozess und sei ein schwerer Rückschlag für die UNO-Friedenseinsätze, sagte Zegveld der Nachrichtenagentur dpa in Amsterdam.
«Wir wissen, dass viel schief geht bei diesen Einsätzen, aber strafrechtlich wird nie ermittelt», sagte die Anwältin. «Das ist eine falsche und politische Entscheidung.»
Das niederländische Verteidigungsministerium begrüsste dagegen die Entscheidung. Es sei gut, dass dieses Kapitel nun abgeschlossen sei.
Anders als vor den Strafgerichten waren die Hinterbliebenen vor einem niederländischen Zivilgericht erfolgreich: Dieses stellte 2013 fest, dass der Staat für den Völkermord haftbar gemacht werden kann. Einen Widerspruch sahen die Strassburger Richter darin nicht - strafrechtlich gelte ein anderer Massstab. (Beschwerde-Nr. 49037/15)