Sie sehen aus wie normale Pakete. Ein wenig grösser als Schuhkartons. Gut verschnürt. Mit Adresse und Absender. Doch als eines der Päckchen stichprobenartig gecheckt wird, stockt dem UPS-Angestellten in der Mailänder Verteilungsstelle der Atem. Der Inhalt der Sendung nach San Francisco (USA) ist ein blank geputzter menschlicher Schädel. Am Tag darauf folgen weitere zwei suspekte Päckchen. Darin sind wieder Totenköpfe und menschliche Knochen. Eines der Päckchen soll in die Schweiz gehen. Der Adressat ist ein Privatmann. Vielleicht ein Knochen-Sammler. Oder ein Künstler. Oder vielleicht ist der Schädel gar für schwarze Messen gedacht.
Der Handel mit Skelett-Teilen ist in Italien streng verboten. Die Carabinieri gehen der makabren Post deshalb nach. Kein Problem. Die Absender auf den Paketen gehören tatsächlich zu den Händlern. Ein Mailänder Ingenieur, ein Informatiker und ein Steuerberater, beide aus dem Piemont, werden vorübergehend festgenommen.
Knochen-Händler waren ahnungslos
Die Männer, alle um die 40 Jahre alt, sind nicht vorbestraft. «Sie waren vollkommen ahnungslos. Sie wussten nicht, dass der Handel mit menschlichen Knochen verboten ist», sagt Marco Palmieri, Sprecher der Mailänder Carabinieri. Bei den Hausdurchsuchungen werden neun weitere Totenköpfe, zwei vollständige Skelette, mehrere Arm-, Schenkel- und Beckenknochen sichergestellt. Alles menschliche Gebeine.
«Die beschlagnahmte Ware wird jetzt im forensischen Institut untersucht», sagt Marco Palmieri weiter, «wir müssen klären, zu wem die Knochen gehören. Von wo sie kommen. Und wie alt sie sind.» Denn sie könnten aus Grabschändungen stammen. Die Händler, alle drei selber Knochen-Sammler, hatten die Schädel für 100 Euro über Ebay und Facebook aus der Tschechei erworben, sie dann für 600 Euro über die gleichen Kanäle weltweit weiterverkauft.
In der Schweiz ist Knochen-Handel nicht verboten
Wer in der Schweiz solch Grusel-Post erwartet, braucht weder Zoll noch Polizei zu fürchten. «Grundsätzlich bestehen für die beschriebenen, menschlichen Knochen keine besonderen Bestimmungen und die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) hat keinen Auftrag zur Überwachung», schreibt das Eidgenössische Zollamt auf Anfrage des BLICK.
Weder bestünde eine Bewilligungspflicht, noch seien besondere Schutzmassnahmen in Bezug auf Biogefährdungen einzuhalten. Der Empfänger sei gehalten, die nötigen Massnahmen zu ergreifen. Menschliche Knochen seien wie alle Waren, die über die Grenze transportiert werden, anzumelden. Allenfalls würden zu entrichtende Einfuhrabgaben erhoben, heisst es weiter in der Stellungnahme des Schweizer Zolls.