Es ist ein Bild, das schockiert. Nachdem er am Mittwoch in einer Debatte über die Rechtsstaatlichkeit in Polen und Ungarn das Wort ergriffen hatte, drehte sich der bulgarische EU-Abgeordnete um und zeigte den Hitlergruss.
Beim Politiker handelt es sich um Angel Dzhambazki. Er ist Teil der euroskeptischen Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (ECR). Ein Video auf Twitter zeigt den skandalösen Vorfall: Als Dzhambazki die Treppen des Plenarsaals hinaufgeht, macht er auf einer Stufe Kehrt und streckt seinen rechten Arm vor sich aus.
«Wir werden euch niemals erlauben, uns zu sagen, was wir sagen und was wir tun sollen», hatte der Abgeordnete der nationalistischen bulgarischen Partei VMRO zuvor am Rednerpult des Plenarsaals erklärt. «Es lebe Bulgarien, Ungarn, Orban, Fidesz und das Europa der Nationalstaaten.»
Faschistischer Gruss sei «inakzeptabel»
Auf Twitter hatte er ausserdem die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zum Rechtsstaatlichkeitsmechanismus als «Abscheulichkeit» bezeichnet.
Der europäische Gerichtshof EuGH hatte am Mittwoch die Klagen Polens und Ungarns gegen den Mechanismus zur Kürzung von EU-Geldern bei Rechtsstaatsverstössen abgewiesen. Die Regierungen von Polen und Ungarn stehen seit Langem wegen rechtsstaatlicher Verfehlungen in der Kritik.
EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola verurteilte Dzhambazkis Tat auf Twitter: «Ein faschistischer Gruss im Europäischen Parlament ist inakzeptabel». Dzhambazki habe «jeden in Europa» damit beleidigt. «Diese Geste ist Teil des dunkelsten Kapitels unserer Geschichte und muss dort bleiben.»
Sanktionen werden geprüft
Die Vizepräsidentin des Parlaments, Pina Picierno, die zum Zeitpunkt des Vorfalls die Debatte leitete, hatte zuvor erklärt, dass die Institution mithilfe der Videoaufzeichnungen überprüfen werde, «ob es einen faschistischen Gruss gab oder nicht». Falls dies der Fall sei, würden Sanktionen ergriffen.
Die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments besagt, dass sich die Abgeordneten «jeglichen unangemessenen Verhaltens» und «jeglicher beleidigender Äusserungen» enthalten müssen. Bei Verstössen gegen diese Regeln kann unter anderem die Teilnahme an parlamentarischen Aktivitäten untersagt oder Zulagen gestrichen werden.
Der Rechtsstaatlichkeitsmechanismus trat bereits zu Beginn des vergangenen Jahres in Kraft, wurde aber bis zur EuGH-Entscheidung noch nicht angewendet. Warschau und Budapest sprachen sich gegen den Mechanismus aus und klagten dagegen, sie wollten ihn vom EuGH für nichtig erklären lassen. Dieses Vorhaben scheiterte nun aber: Der Gerichtshof urteilte, dass der Rechtsstaatsmechanismus mit dem EU-Vertrag vereinbar sei und in den Zuständigkeitsbereich der EU falle.
(SDA)