Trotz Verurteilung wegen Verbreitung obszönen Materials und Beleidigung einer Religion lud er das Video erneut hoch, wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag berichtete. In Singapur erfolgen Schuldspruch und Strafmass nicht am gleichen Tag.
Die Richterin wollte das Strafmass am Dienstag verkünden, ordnete aber dann Untersuchungshaft an. Sie wollte in drei Wochen entscheiden, ob er in eine Jugendanstalt zur Umerziehung eingewiesen werden soll. Menschenrechtler nahmen den Fall zum Anlass, um Singapurs Einschränkung der Meinungsfreiheit anzuprangern.
Amos Yee hatte das Video kurz nach dem Tod von Lee im März hochgeladen und war nach empörten Reaktionen von Mitbürgern festgenommen worden. Er kam gegen Kaution auf freien Fuss, zeigte aber keine Reue.
«Das Video aus dem Netz zu nehmen, wäre wie ein Bonbon für die Singapurer Regierung, das ich nicht bereit bin ihnen zu geben», schrieb er nach Angaben der staatsnahen Zeitung «Straits Times», als er das Video erneut hochlud, auf Facebook.