Sie wollten Drogen verschicken
Schweizer Ehepaar in Deutschland verurteilt

In Deutschland standen kürzlich zwei Schweizer Hanfverkäufer vor Gericht, weil sie ein Päckchen mit Betäubungsmittel verschicken wollten. Die beiden wurden zu Geldstrafen von mehreren Tausend Euro verurteilt.
Publiziert: 20.03.2019 um 15:43 Uhr
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In Waldshut-Tiengen (D) stand ein Schweizer Ehepaar wegen eines Drogen-Falls vor Gericht. Der 47-Jährige und seine 43-jährige Frau wurden zu einer Geldstrafe von insgesamt 6500 Euro verurteilt, weil sie mit illegalen Substanzen handelten.
Foto: Keystone

In Waldshut-Tiengen (D) stand ein Schweizer Ehepaar wegen eines Drogen-Falls vor Gericht. Der 47-Jährige und seine Frau (43) wurden zu einer Geldstrafe von insgesamt 6500 Euro verurteilt, weil sie mit illegalen Substanzen handelten.

Der Verstoss fiel auf, als das Ehepaar im Juni 2016 eine Sendung mit 50 Gramm Cannabidiol-Blüten (CBD) von Deutschland nach Österreich schicken wollte. Der 47-jährige Schweizer fuhr dafür mit seinem Wohnwagen von Zürich zu seinem Zweitwohnsitz nach Hohentengen (D) um das Paket von dort zu verschicken. Zollbeamte bemerkten mit Hilfe von Drogenspürhunden, dass sein Fahrzeug voll mit Hanfprodukten war, wie der «Südkurier» berichtete.

«Machen Sie ihre Sache auf eigenes Risiko von der Schweiz aus»

Das Ehepaar betreibt in der Schweiz einen Online-Shop für CBD sowie einen kleinen Hanf-Laden in Deutschland. Da sich CBD, nicht auf die menschliche Psyche auswirkt, ist die Substanz grundsätzlich legal. Wenn sie aber mit dem berauschend wirkenden Tetrahydrocannabinol vorkommt, ist die Gesetzeslage je nach Land unterschiedlich – dies wurde den beiden Schweizern zum Verhängnis. Richter Raphael Kania sagte gegenüber den Angeklagten: «Machen Sie ihre Sache auf eigenes Risiko von der Schweiz aus.» 

Bei fast allen Produkten, die im Wohnwagen gefunden worden waren, lag der THC- Gehalt über der erlaubten Menge. In Deutschland ist diese Substanz grundsätzlich verboten. Produkte die weniger als 0,2 Prozent davon aufweisen, werden jedoch akzeptiert. Jedoch nur wenn der Konsum ausgeschlossen ist – beispielsweise in Form eines Duftkissens. Das Schweizer Gesetz ist nicht ganz so streng und erlaubt den Handel von Hanf-Produkten mit weniger als einem Prozent THC.

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