Sie hatte ihren Peiniger getötet
Hollande begnadigt Mörderin

Die Französin Jacqueline Sauvage hat vor drei Jahren ihren Mann getötet, der sie und ihre Kinder über Jahre hinweg misshandelt hatte. Als sie wegen Mordes verurteilt wurde, löste dies heftigen Protest aus. Jetzt schaltete sich der französische Präsident höchstpersönlich ein.
Publiziert: 31.01.2016 um 22:03 Uhr
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Aktualisiert: 10.09.2018 um 15:05 Uhr
Die Töchter von Jacqueline Sauvage kämpfen für die Freilassung ihrer Mutter.
Foto: Imago

Frankreichs Präsident François Hollande hat eine zu zehn Jahren Gefängnis verurteilte Frau begnadigt, die wegen des Mordes an ihrem gewalttätigen Mann inhaftiert ist. Hollande verringerte die Haftstrafe von Jacqueline Sauvage, die nun «sofort» einen Antrag auf Freilassung unter Auflagen stellen könne, wie der Elysée-Palast heute mitteilte. Die über Jahre von ihrem Mann misshandelte Frau könnte nun bereits Mitte April freikommen.

Der Fall hatten in Frankreich für grosses Aufsehen gesorgt. 400'000 Menschen unterschrieben eine Petition für die Freilassung der Verurteilten. Der Präsident schaltete sich daraufhin selbst ein und empfing erst vor wenigen Tagen im Elysée-Palast die Anwälte und die Töchter der Frau, die um eine Begnadigung durch Hollande gebeten hatten.

Ehemann hatte ganze Familie missbraucht

Sauvage war 47 Jahre mit ihrem Mann verheiratet, einem gewalttätigen Alkoholiker, der nach ihren Angaben sie selbst sowie ihre drei Töchter schlug und vergewaltigte. Auch den Sohn soll er missbraucht haben.

Einen Tag nachdem sich der Sohn das Leben genommen hatte, schoss Sauvage im September 2012 ihrem Mann mit einem Gewehr drei Mal in den Rücken. Im Oktober 2014 wurde sie des Mordes schuldig befunden und zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Auch in einem Berufungsverfahren im Dezember wurde ihr Argument der Notwehr nicht anerkannt.

«Aussergewöhnliche menschliche Situation»

Die Anwälte der Frau brachten nun ihre Freude über die Entscheidung des Präsidenten zum Ausdruck. Die Töchter von Sauvage seien «glücklich, denn der Präsident hat sie gehört und nicht enttäuscht», hoben sie hervor.

Der Elysée-Palast erklärte, Hollande habe angesichts der «aussergewöhnlichen menschlichen Situation» eine möglichst schnelle Rückkehr von Sauvage zu ihrer Familie möglich machen wollen. Doch sollte die Justiz dabei respektiert werden. Die Verurteilung sei daher nicht völlig aufgehoben. Artikel 17 der französischen Verfassung räumt dem Präsidenten das Recht der Begnadigung ein. (SDA)

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