Demnach habe ein Polizist einem mutmasslichen Opfer empfohlen, Privates vom Handy zu löschen. «Mein Büro hatte Klägerin 2 gebeten, die Handys vorzulegen, die sie in der Zeit genutzt haben könnte, in der sie mit dem Beschuldigten in Kontakt stand», schrieb Illuzzi-Orbon.
Der zuständige Polizeibeamte habe der Frau aber geraten, «alles zu löschen, von dem sie nicht wollte, dass es jemand sieht, bevor sie unserem Büro die Handys übergibt». Die Frau habe letztlich aber keine Daten gelöscht.
Trotzdem wirft der Vorfall erneut ein schlechtes Licht auf die Ermittlungen. Weinsteins Anwalt erklärte, dies «untergräbt weiter die Integrität der ohne schon höchst mangelhaften Anklage» gegen seinen Mandanten.
Erst kürzlich hatte ein US-Gericht einen von sechs Anklagepunkten gegen Weinstein zurückgewiesen. Der Vorwurf, wonach der 66-Jährige eine Frau im Jahr 2004 zum Oralsex gezwungen habe, wurde aufgrund von Zweifeln an der Glaubwürdigkeit der Frau fallengelassen und kritisierte damit indirekt die Ermittler. Der ehemalige Filmproduzent bleibt aber wegen fünf Fällen mutmasslicher sexueller Gewalt gegen Frauen in den Jahren 2004, 2006 und 2013 angeklagt.
Die ersten Vorwürfe sexueller Übergriffe und Gewalt gegen Weinstein waren vor einem Jahr laut geworden. Seither warfen ihm mehr als hundert Frauen derartige Taten vor, darunter Stars wie Salma Hayek, Angelina Jolie und Gwyneth Paltrow. Der Hashtag #MeToo wurde in diesem Zusammenhang zum Sammelruf für den Kampf gegen sexuelle Gewalt.