Diese Vornamen würden den Interessen der Kinder schaden. Im Falle des Schoko-Nuss-Brotaufstrichs «Nutella» als Vorname beschloss das Gericht demnach eine Umbenennung des Kindes in «Ella».
Im zweiten Fall, in dem das Gericht auf das Risiko von «Hänseleien» verwies, falls das Kind «Fraise» (deutsch: Erdbeere) genannt würde, entschieden sich die Eltern letztlich für einen altfranzösischen Vornamen aus dem 19. Jahrhundert: Das kleine Mädchen heisst jetzt «Fraisine».