Die Verurteilung des 29-Jährigen wegen Totschlags zu sechs Jahren Haft bleibt bestehen. Staatsanwalt Gerrie Nel hatte das Strafmass als «schockierend milde» bezeichnet. Er wollte mit einer Berufung ein höheres Strafmass durchsetzen. «Die belastenden Umstände wiegen schwerer als die mildernden Umstände«, betonte Nel.
Der unterhalb seiner Knie amputierte frühere Sprinter Pistorius hatte 2013 seine damalige Freundin erschossen. Das Gesetz in Südafrika sieht für Totschlagsdelikte ein Strafmass von mindestens 15 Jahren Haft vor.
Richter haben jedoch im Fall besonderer, mildernder Umständen Spielraum, eine geringere Strafe zu verhängen. «Es ist schockierend, bei einem Ausgangspunkt von 15 Jahren eine Strafe von nur sechs Jahren Haft zu verhängen», sagte Nel.
Pistorius' Verteidiger Barry Roux hingegen betonte, die Haftstrafe sei angemessen, es gebe keinen Grund für eine Berufung. «Wie könnte man rechtfertigen, den Angeklagten ein drittes Mal der Unsicherheit auszusetzen?«, fragte Roux. Damit würde sein Mandant «wie ein Pingpong-Ball von Gericht zu Gericht gestossen.»
Der 29-Jährige frühere Sprinter tötete Steenkamp am Valentinstag 2013 in seinem Haus durch eine geschlossene Toilettentür mit vier Schüssen. Er beteuerte stets, Einbrecher hinter der Tür vermutet zu haben. (SDA)