Erwin Sperisen war 2007 in die Schweiz geflüchtet und konnte als schweizerisch-guatemaltekischer Doppelbürger nicht ausgeliefert werden. (Archivbild)
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Sperisen hatte geltend gemacht, dass die Präsidentin der Beschwerdekammer des Genfer Berufungsgerichts befangen gewesen sei. Das Genfer Berufungsgericht hatte den schweizerisch-guatemaltekischen Doppelbürger im November 2019 wegen Gehilfenschaft zu Mord zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. (SDA)