Hinter der Schweizer Grenze hatte der Autofahrer plötzlich einen Bleifuss: Erst überholte er am Mittwochnachmittag ein vor ihm fahrendes Auto. Danach drückte er weiter kräftig aufs Gaspedal: Bei der Ortsumfahrung von Schallbach im Landkreis Lörrach fuhr er trotz einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h mit Höchstgeschwindigkeiten von mehr als 140 km/h, wie das Polizeipräsidium Freiburg mitteilt.
Nach Aufhebung der Tempobegrenzung beschleunigte der Lenker des 608-PS-Boliden erneut – auf mehr als 170 km/h. Eine Auswertung der Videoaufzeichnung der Polizei ergab nach Abzug des Toleranzwerts eine Überschreitung von 76 km/h. Die Polizei hielt den 64-jährigen Raser an. Er musste eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1250 Euro bezahlen.
«Sicherlich hätte er sich ein solches Verhalten auf Strassen in der Schweiz nicht zugetraut, da ihm bekannt ist, dass dabei ganz andere Konsequenzen als hier in Deutschland gedroht hätten», schreibt die deutsche Polizei. In der Tat: Gemäss der Schweizer Raser-Strafnorm wäre der Mann mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren bestraft worden. Und das Auto wäre wohl beschlagnahmt worden. (SDA)