Zum dritten Mal in dieser Woche hat ein Berufungsgericht eine von Donald Trump erstrebte Verzögerung des Strafprozesses gegen den früheren US-Präsidenten in Zusammenhang mit Schweigegeldzahlungen an einen Pornostar abgelehnt.
Übereinstimmenden US-Medienberichten zufolge lehnte Richterin Ellen Gesmer den Antrag am Mittwoch (Ortszeit) ab. Der Strafprozess gegen Trump ist der erste gegen einen früheren US-Präsidenten. Er soll kommenden Montag in New York mit der Auswahl der Geschworenen beginnen. Trumps Anwälte waren diese Woche bereits mit zwei weiteren Anträgen gescheitert, die darauf abzielten, den Prozessbeginn hinauszuzögern.
«Verzweifelte Versuche»
Die «New York Times schrieb, der jüngste Antrag «unterstrich Trumps zunehmend verzweifelte Versuche, den Prozess zu verzögern». Konkret versuchten seine Anwälte mit dem Antrag, den Prozess zu verzögern, um Zeit für die abschliessende Prüfung einer Klage gegen den zuständigen Richter, Juan Merchan, zu gewinnen. Die Anwälte des Republikaners argumentieren, dass der Richter befangen sei, weil dessen erwachsene Tochter als Beraterin auch für Demokraten gearbeitet habe.
Der 77-jährige Trump, der im November erneut für die Republikaner ins Weisse Haus gewählt werden will, ist in dem Schweigegeld-Verfahren unter anderem wegen Fälschung von Geschäftsunterlagen angeklagt. Hintergrund des Falls ist, dass Trump 2016 kurz vor seiner Wahl zum Präsidenten 130'000 US-Dollar Schweigegeld an die Pornodarstellerin Stormy Daniels zahlen liess.
Sie hatte behauptet, sie habe Sex mit ihm gehabt. Trump bestreitet eine Affäre, nicht aber, dass Geld geflossen ist. Schweigevereinbarungen zwischen zwei Parteien sind nicht illegal. Trump wird aber vorgeworfen, er habe die Zahlungen unrechtmässig verbucht, auf illegale Weise zu verschleiern versucht und damit andere Gesetzesverstösse vertuschen wollen. Trump hat auf nicht schuldig plädiert. (SDA)