Schweden und England sollen Entschädigung zahlen
Wikileaks-Gründer Assange wurde «willkürlich inhaftiert»

Heute hat ein UNO-Gremium in Genf entschieden, dass hat den Zwangsaufenthalt von Wikileaks-Gründer Julian Assange in Ecuadors Botschaft in London willkürlich war.
Publiziert: 05.02.2016 um 10:01 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 02:40 Uhr
Julian Assange in der ecuadorianischen Botschaft in London. Seit Jahren sitzt der Gründer Enthüllungsplattform Wikileaks dort fest - nun hat ein UNO-Gremium dies als «willkürliche Haft» bezeichnet. (Archiv)
Foto: KEYSTONE/AP/KIRSTY WIGGLESWORTH

Ein UNO-Gremium hat den Zwangsaufenthalt von Wikileaks-Gründer Julian Assange in Ecuadors Botschaft in London als «willkürliche Inhaftierung» eingestuft. Der Australier müsse dafür von Grossbritannien und Schweden entschädigt werden, erklärte die UNO-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen in Genf.

Die Experten riefen die Regierungen beider Länder auf, dafür zu sorgen, dass Assange sich frei bewegen kann. Assange hatte sich wegen einer drohenden Festnahme durch Grossbritannien und eine anschliessende Überstellung nach Schweden im Sommer 2012 in die Botschaft geflüchtet. (SDA)

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