Die Ermittlungen gegen ZDF-Moderator Jan Böhmermann wegen dessen Schmähgedichts über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan sind eingestellt worden. «Strafbare Handlungen sind nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen», teilte die Staatsanwaltschaft Mainz am Dienstag mit.
TV-Satiriker und Grimme-Preisträger Böhmermann hatte sein Gedicht Schmähkritik Ende März in seiner Sendung «Neo Magazin Royale» vorgetragen. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Verdachts auf Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts ermittelt.
Dabei ging es zum einen um den Strafantrag Erdogans wegen Beleidigung nach Paragraf 185 des Strafgesetzbuches. Zum anderen hatte die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung wegen des Vorwurfs der Beleidigung von Vertretern ausländischer Staaten nach Paragraf 103 erteilt. Parallel dazu kommt eine Privatklage Erdogans gegen Böhmermann am 2. November in Hamburg vor Gericht.
Beleidigung oder nicht?
Insbesondere ist sich die Staatsanwaltschaft nicht sicher, ob Böhmermann Erdogan vorsätzlich beleidigt hat. Auch sei fraglich, ob es überhaupt eine Beleidigung war - dazu sei «die Äusserung eines herabwürdigenden persönlichen Werturteils über einen Dritten» nötig. Dagegen könnte nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft sprechen, dass der Beitrag als Beispiel für eine Überschreitung der Meinungsfreiheit dienen sollte.
Mit seinem Gedicht über Erdogan wollte Böhmermann nach eigenen Angaben den Unterschied zwischen in Deutschland erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik aufzeigen. Der Text handelt unter anderem von Sex mit Tieren und Kinderpornografie und transportiert ausserdem Klischees über Türken.
Erdogan will Verbot
Vor der Zivilkammer des Landgerichts Hamburg geht es im November in mündlicher Verhandlung noch einmal um Böhmermanns Gedicht. Der türkische Präsident will erreichen, dass der gesamte Text verboten wird. Auf seinen Antrag hatte das Hamburger Landgericht bereits im Mai eine einstweilige Verfügung gegen Böhmermann erlassen.
Der ZDF-Moderator darf demnach den grösseren Teil seines Gedichts nicht wiederholen. Bei dem Beschluss ging es um Passagen, die Erdogan dem Gericht zufolge angesichts ihres schmähenden und ehrverletzenden Inhalts nicht hinnehmen müsse. (SDA)