Schlappe für Frauenkliniken
Kampf gegen striktes Abtreibungsgesetz scheitert

Im Kampf gegen ein striktes Abtreibungsgesetz im US-Bundesstaat Texas haben Frauenkliniken eine Niederlage vor Gericht erlitten. Die Entscheidung des Obersten Gerichts des Bundesstaats gilt als der finale juristische Schlag gegen den Versuch, das Gesetz anzufechten.
Publiziert: 12.03.2022 um 09:56 Uhr
Frauen in einer Abtreibungsklinik im US-Bundesstaat Texas. (Archivbild)
Foto: Rebecca Blackwell

«Wir haben uns sechs lange Monate gegen dieses Verbot gewehrt, aber die Gerichte haben uns im Stich gelassen», reagierte der Klinikverbund Whole Woman's Health am Freitag auf die Entscheidung des Gerichts. Der Klinikverbund hatte gegen die als «Herzschlag-Gesetz» bekannte Regelung geklagt.

Das Gesetz verbietet alle Abtreibungen, sobald der Herzschlag des Fötus festgestellt worden ist. Das kann schon in der sechsten Schwangerschaftswoche der Fall sein. Viele Frauen wissen zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht, dass sie schwanger sind.

Aussergewöhnlich an dem Gesetz ist, dass es Privatpersonen ermöglicht, zivilrechtlich gegen alle vorzugehen, die bei einer Abtreibung helfen. Dieser rechtliche Kniff macht es auch besonders schwer, das Gesetz vor Gericht anzufechten.

Um das Gesetz gab es ein juristisches Tauziehen. Im Dezember hatte der Oberste Gerichtshof der USA entschieden, dass das Gesetz in Kraft bleiben kann. Mit seiner Entscheidung hat der Supreme Court aber Klagen im sehr eng gesteckten Rahmen dagegen erlaubt.

Eine solche Klage hat der Texas Supreme Court nun zurückgewiesen. Abtreibungskliniken hatten versucht zu argumentieren, dass das Gesetz tatsächlich von Staatsbeamten durchgesetzt wird - in diesem konkreten Fall von Beamten, die für medizinische Zulassungen zuständig sind.

Das Gericht in Texas hat das zurückgewiesen. Das Gesetz gebe diesen Beamten «keine Befugnis zur direkten oder indirekten Durchsetzung der Anforderungen des Gesetzes», sondern setze auf private Zivilklagen, hiess es in der Urteilsbegründung. Das heisst, es bleibt den Abtreibungskliniken niemand mehr, gegen den sie eine Verfassungsklage vor Gericht einreichen könnten.

Eigentlich sind Abtreibungen nach einem Grundsatzurteil des Supreme Court von 1973 in den USA bis zur Lebensfähigkeit des Fötus erlaubt - heute etwa bis zur 24. Schwangerschaftswoche.

(SDA)

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