Rigoroser Kampf gegen Spanner in Deutschland
Müssen auch wir die Kamera in der Badi abkleben?

Beinahe jeder hat mittlerweile ein Handy mit Kamera – ein Problem für deutsche Schwimmbad-Betreiber: Denn dort gilt striktes Fotografie-Verbot. Diesen Sommer soll das Verbot knallhart durchgesetzt werden. Müssen sich auch Schweizer Badegäste auf strengere Massnahmen einstellen?
Publiziert: 17.05.2017 um 11:44 Uhr
|
Aktualisiert: 18.10.2018 um 22:51 Uhr
1/2
In Deutschland muss das Smartphone in einer Tasche verstaut werden – oder auf die Kameralinse kommt ein Aufkleber.

Das erste Mal dieses Jahr steigen die Temperaturen dieser Tage auf ein sommerliches Niveau – die Schweizer Badis freuts. Doch eine Problematik beschäftigt die Betreiber von Jahr zu Jahr immer häufiger: Die meisten Besucher bringen ein Smartphone mit Kamera mit – obwohl oft in Schwimmbädern ein Foto-Verbot gilt. Aber nur selten wird dieses rigoros durchgesetzt. Das soll sich jetzt in Deutschland ändern. Denn im Schwimmbad laufen viele Menschen knapp bekleidet herum, Kinder teilweise sogar nackt. Ein leichtes Ziel für Pädophile oder Spanner.

Jede Kamera wird abgeklebt

Ein Schwimmbad in Offenbach greift deshalb zu einer drastischen Lösung, wie die «Süddeutsche Zeitung» berichtet. Entweder muss das Smartphone in einer Tasche verstaut werden – oder auf die Kameralinse kommt ein Aufkleber, der es unmöglich macht, ein Foto zu schiessen. Wer trotzdem fotografiert, bekommt Hausverbot.

Drohen Schweizer Badegästen solche Massnahmen?

In der Schweiz gibt es momentan keinen Bedarf für eine striktere Handhabung des Foto-Verbots, heisst es auf Anfrage von BLICK bei den Sportämtern in Luzern, Bern und Zürich, die zuständig sind für die Hallenbäder, Sommerbäder und Schulschwimmanlagen in den jeweiligen Kantonen. «Härtere Massnahmen braucht es nicht», sagt Manuela Schläpfer vom Sportamt Zürich. «Das Foto-Verbot gilt schon seit mehreren Jahren. Bisher hat das auch gut funktioniert. Dem Sportamt liegen darüber keine Beschwerden vor. Deswegen sind solche Massnahmen wie in Deutschland für uns kein Thema.»

Sollte es aber vermehrt Beschwerden geben, könnte es zu ähnlichen Massnahmen wie im Nachbarland kommen. «Das Verbot dient dem Persönlichkeitsschutz der Badegäste. Zusätzliche Massnahmen, um diesen Schutz zu gewährleisten, sehen wir vom Sportamt zurzeit nicht. Sollte sich da etwas ändern, werden wir natürlich über weitere Massnahmen sprechen müssen.»

Nicht umsetzbar für die Betreiber

Auch für die Badi-Betriebsleiter braucht es keine strengeren Regeln. «Die Idee ist grundsätzlich gut, aber nicht umsetzbar», sagt Franco Seiler vom Strandbad Mythenquai in Zürich. «Dafür haben wir einfach zu viele Gäste, und wir können doch nicht jedem die Kamera abkleben. Der Aufwand wäre viel zu hoch.» Ausserdem: «Wir passen schon auf, dass das Verbot eingehalten wird und ermahnen auch, wenn wir müssen. Oft regeln das die Gäste auch selber, wenn sie merken, dass da jemand unerlaubt Fotos macht.» Und in den meisten Fällen haben die Wild-Fotografierer auch Verständnis für das Verbot, erklärt der Betriebsleiter.

In Ausnahmefällen kann das Foto-Verbot aufgehoben werden. Dafür braucht es eine spezielle Genehmigung. «Der Betreiber erteilt dann schriftliche Bewilligungen für Foto- und Filmaufnahmen. Es betrifft hier vor allem Vereine oder Schwimmkurse, die Schwimmstile filmen möchten oder die Presse, welche Bildmaterial benötigt», sagt Christoph Leupi, Geschäftsführer vom Verband Hallen- und Freibäder (VHF). (jmh)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?