Die Gruppenvergewaltigung einer Frau (18) im deutschen Mülheim sorgte in den vergangenen Tagen für Zündstoff. Vor allem über eine Absenkung des Alters für Strafmündigkeit wurde diskutiert: Neben drei 14-Jährigen sollen auch zwei 12-Jährige am Missbrauch beteiligt gewesen sein.
Wenn schon Kinder zu solchen Gräueltaten fähig sind, sollten sie dafür nicht auch geradestehen müssen?
«Wir sehen keine Notwendigkeit»
Nein, hat jetzt der deutsche Richterbund entschieden. Er spricht sich deutlich gegen eine Herabsetzung des Alters aus. Verbandschef Jens Gnisa begründet: «Die Gleichung mehr Strafrecht gleich weniger Kriminalität geht bei Jugendlichen nicht auf.»
Zudem habe sich das Jugendstrafrecht trotz allem im Grundsatz bewährt und zu einem deutlichen Rückgang der Jugendkriminalität geführt, meint Gnisa. Man sehe daher keine Notwendigkeit, das Alter für Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre herabzusetzen.
«Mein Sohn weiss von nichts»
Während einer der Verdächtigen (14) inzwischen hinter Gittern sitzt, geht mindestens einer der 12-Jährigen weiterhin zur Schule. Als sei nichts gewesen. Das bestätigt seine Mutter gegenüber der «Bild».
Die Frau nimmt ihr Kind in Schutz: «Mein Sohn weiss von nichts.» Er sei erst später zur Gruppe dazugekommen, habe mit der Sache nichts zu tun, versichert sie.
Die Tat geschah am Freitagabend, in einem Waldstück nahe eines Spielplatzes. Die fünf Teenager sollen die junge Frau schwer misshandelt und vergewaltigt haben. Traumatisiert wurde sie in ein Spital gebracht, sie wird dort seitdem betreut. (hah)