Richter-Entscheid in Frankreich
Babys dürfen nicht «Nutella» und «Erdbeere» heissen

Zwei Elternpaare wollten ihren Nachwuchs «Nutella» und «Fraise», also Erdbeere, nennen. Der Familienrichter sagte «Non».
Publiziert: 27.01.2015 um 11:42 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 15:49 Uhr

Die Eltern eines kleinen Mädchens, das am 24. September in Valenciennes im Norden Frankreichs auf die Welt kam, dachten sich etwas ganz Besonderes aus: Sie nannten ihr Baby «Nutella».

Die Freude währte allerdings nur kurz. Ende November interventierte das Familiengericht, schreibt die Zeitung «Voix du Nord». Ein Familienrichter verfügte, dass der Name in «Ella» abgeändert wird.

Die Eltern des kleinen Mädchens waren nicht erschienen. «Der Vorname 'Nutella' steht für einen Brotaufstrich», heisst es in der Urteilsbegründung. «Dieser Name entspricht nicht dem Interesse des Kindes und kann zu Hänseleien führen», stellte der Richter fest.

Von «Fraise» zu «Fraisine»

Auch die kleine «Fraise» wurde umbenannt. Das Mädchen hatte am 17. Oktober ebenfalls in Valenciennes das Licht der Welt erblickt. Seine Eltern erklärten am 5. Januar vor dem Familiengericht, sie hätten einen «originellen, noch nicht geläufigen Vornamen» für ihr Töchterchen gesucht.

Im Entscheid vom letzten Montag liess der Familienrichter dieses Argument nicht gelten. Der Vorname «Fraise» (Erdbeere) werde zwangsläufig zu Hänseleien führen und dem Kind schaden. Mit «Fraise» wird in einer französischen Wortwendung ein Mensch bezeichnet, der ständig dreinredet.

Die Eltern waren einverstanden, dass ihr Töchterchen ab sofort «Fraisine» heisst. Der Vorname stamme aus dem 19. Jahrhundert und verstosse nicht gegen die Interessen des Kindes, begründetet der Richter seinen Entscheid. (btg)

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