Der Staatsbesuch des nordkoreanischen Diktators Kim Jong-un diese Woche in China besass nicht nur aus politischer Sicht Seltenheitswert. Stets an der Seite des Diktators, aber in gebührendem Abstand, zeigte sich Ri Sol-ju, die Ehefrau Kims. Ihre Auftritte in der Öffentlichkeit sind äusserst rar – weshalb es alles andere als selbstverständlich zu werten war, dass sie Kim auf dessen erster Reise ins Ausland seit seiner Machtübernahme 2011 begleitet hat.
Auch in China blieb Ri allerdings stets im Hintergrund. Schon die blassen Farben ihrer Outfits drückten aus, wo ihre Position ist: im Schatten ihres Gatten, des «Obersten Führers» des Kommunisten-Staats. Höflich schüttelte die «First Lady» Chinas Staatspräsident Xi Jinping und seiner Frau die Hand, sass während der offiziellen Gespräche mit geradem Rücken an der Seite ihres Mannes, hörte zu und lächelte beim obligaten Gruppenfoto zurückhaltend in die Kameras.
Dass Kim verheiratet ist, ist seit 2012 bekannt. Damals berichtete das nordkoreanische Staatsfernsehen erstmals, dass es sich bei der Frau an seiner Seite um seine Gattin, «Genossin Ri Sol-ju» handle.
An Konzert soll Kim sich verguckt haben
Ob die junge Nordkoreanerin allerdings tatsächlich so heisst, ist unklar – wie auch die meisten anderen Informationen zu ihrer Herkunft und ihrem Werdegang nicht viel mehr unbestätigte Gerüchte sind. Angeblich soll sie zwischen 28 und 32 Jahre alt sein und aus einer gebildeten Familie – der Vater angeblich Professor, die Mutter Ärztin – stammen.
Sie selbst hat offenbar eine Leidenschaft für Musik. So soll Ri in China Gesang studiert haben, heisst es. Und Mitglied des Unhasu-Orchesters in Pjöngjang gewesen sein. Bei einem Konzert soll Kim dann auch auf Ri aufmerksam geworden sein, so südkoreanische Medien.
Seit wann die beiden ein Ehepaar sind? Auch das ist unbekannt. Berichtet wird, dass Ri und Kim bereits 2009 das Eheversprechen geschlossen haben könnten.
Spekuliert wird zudem wie wild über den Nachwuchs im Hause Kim. Die Rede ist von bis zu drei Kindern. Ob sich darunter ein Bub und damit ein möglicher Thronfolger befindet? Auch das bleibt – natürlich – ein gutgehütetes Staatsgeheimnis. (lha)