Finanzhilfen aus dem EFSM an Euro-Länder dürfen fortan nur gewährt werden, wenn es rechtlich bindende Garantien gibt, dass Nicht-Euro-Länder umgehend und gänzlich entschädigt werden, falls der Empfänger der Finanzhilfen die Kredite nicht zurückzahlen kann.
Darauf hatten sich die EU-Finanzminister und die EU-Kommission Mitte Juli beim Brückenkredit für Griechenland geeinigt. Die Änderung an der Verordnung wurde im schriftlichen Verfahren angenommen, wie der EU-Ministerrat am Dienstag in Brüssel mitteilte.
Aus dem EFSM, der von allen 28 EU-Staaten gespiesen wird, waren 7,16 Milliarden Euro als Brückenkredit an Athen überwiesen worden. Damit konnte das Land seinen kurzfristigen Finanzbedarf decken und die angeschlagenen Banken mit frischem Kapital ausstatten.
Länder wie Grossbritannien, die nicht Mitglied der Eurozone sind, bestanden darauf, vor möglichen finanziellen Verlusten bei der Inanspruchnahme des EFSM geschützt zu werden. (SDA)