Auf einmal war sie weg, durchgebrannt mit einem älteren Mann: Im Mai 2013 verschwand die damals 13-jährige Maria H.* aus Freiburg (D) – zusammen mit Bernhard Haase (58).
Jetzt wird dem 58-Jährigen der Prozess gemacht – wegen Kindesentführung und sexuellem Missbrauch. Er habe das Mädchen kontrolliert, ihm Kontakte zu anderen verboten und es in 108 Fällen sexuell missbraucht, sagte Staatsanwältin Nikola Novak zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Freiburg am Mittwoch.
Bernhard Haase räumte ein, mit Maria H. untergetaucht zu sein. Für seine Aussagen zu den Vorwürfen der Anklage wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Als Grund nannte das Gericht Persönlichkeitsrechte des Angeklagten, die geschützt werden müssten. Sein Verteidiger wollte sich Medien gegenüber am Mittwoch nicht äussern.
Der Anklage zufolge war der verheiratete Familienvater im Mai 2013 mit der damals 13-jährigen Maria ins Ausland geflüchtet, ohne dass deren Eltern von dem Plan wussten oder einverstanden waren.
Lernte die 11-Jährige über einen Chat kennen
Erste Kontakte habe es bereits im April 2011 gegeben, sagte Novak. Der rund 40 Jahre ältere Mann habe die damals Elfjährige über ein Chat-Forum im Internet kontaktiert und sich dabei anfangs als Teenager ausgegeben.
Die Beziehung zu ihr habe er dominiert. In den mehr als fünf Jahren, in denen Maria und der Mann durch Europa reisten und untergetaucht waren, habe Maria kein Mobiltelefon nutzen oder ins Internet gehen dürfen.
Der Mann war im September vergangenen Jahres in Italien festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert worden. Maria war zuvor laut Staatsanwaltschaft geflüchtet, überraschend zu ihrer Mutter nach Freiburg zurückgekehrt und hatte bei der Polizei ausgesagt.
Demnach war das Paar seit Mai 2013 durch Europa gereist und hatte die vergangenen zwei Jahre in einer Wohnung auf Sizilien gelebt. Finanziert habe es das Leben dort mit Gelegenheitsjobs.
Drohen mehrere Jahre Gefängnis
Maria, die Mitte April 19 Jahre alt wurde, und ihre Mutter treten in dem Prozess als Nebenklägerinnen auf. Sie wollten sich zum Prozessauftakt nicht gegenüber der Öffentlichkeit äussern.
Bei Kindesentzug drohen laut Strafgesetzbuch in Deutschland bis zu fünf Jahre Haft, in schweren Fällen bis zu zehn Jahre. Zudem prüft das Gericht, ob anschliessende Sicherungsverwahrung möglich ist.
Für den Strafprozess sind sieben Verhandlungstage geplant. Gehört werden sollen 15 Zeugen und ein psychiatrischer Sachverständiger. Ein Urteil soll es Ende Juni geben. (SDA)
* Name bekannt