Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke (52) ist wegen des Verwendens einer verbotenen NS-Parole am Dienstag zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Prozess fand vor dem Landgericht Halle an der Saale statt. Die Richter verhängten gegen Höcke am Dienstag eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 13'000 Euro.
Dem Urteil zufolge hatte Höcke bei einer Rede im Mai 2021 im sachsen-anhaltischen Merseburg am Ende gesagt: «Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland.» Beim dritten Teil des Dreiklangs handelt es sich um eine verbotene Losung.
Höcke weist Vorwürfe zurück
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung gefordert. Es sei weder nachvollziehbar noch glaubhaft, dass Höcke nicht gewusst habe, dass die Parole verboten ist, erklärte Staatsanwalt Benedikt Bernzen. Zudem solle der AfD-Mann 10'000 Euro zahlen, möglichst für gemeinnützige Einrichtungen. Höckes Verteidiger forderten in langen Vorträgen einen Freispruch. Rechtsanwalt Philip Müller sagte, einen Bezug zur NS-Zeit habe es bei der Veranstaltung in Merseburg nicht gegeben. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Parole planvoll oder vorbereitet verwendet worden sei.
Der 52-Jährige hatte die Vorwürfe selbst ebenfalls zurückgewiesen, die verbotene Parole der SA (Sturmabteilung) der NSDAP wissentlich verwendet zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist innerhalb einer Woche möglich.