Staranwältin Amal Clooney vertritt im Prozess die Interessen von Armenien. In einem Rechtsstreit mit Perinçeks Anwälten, den Vertretern der Eidgenossenschaft und der Türkei soll geklärt werden, ob ein Lausanner Strafgericht den Chef der türkischen Arbeiterpartei im März 2007 zurecht wegen Rassendiskriminierung verurteilt hatte.
Das Bundesgericht hatte die Verurteilung bestätigt, der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat das Urteil aus der Schweiz wieder umgestossen.
Perinçek hatte an verschiedenen Versammlungen in der Schweiz den Genozid an den Armeniern 1915 geleugnet und diesen als «internationale Lüge» bezeichnet.
Gemäss dem Lausanner Gericht basierten die Reden des Präsidenten der türkischen Arbeiterpartei auf einer rassistischen Grundlage, die sich nicht mit den Fakten aus der Geschichtswissenschaft vereinbaren lasse.
Perinçek ist sich keiner Schuld bewusst
Der Türke gab sich heute vor Gericht ganz unschuldig: Kein Wort des Hasses oder von Ressentiments gegen die Armenier habe er geäussert, sagte Dogu Perinçek vor der Grossen Kammer in Strassburg.
Er unterstrich, dass er in seiner Rede 2007 in Lausanne seine Sichtweise der Ereignisse von 1915 auf einer «wissenschaftlichen» Grundlage dargelegt habe. Dies bezeugten die mitgebrachten kiloschweren Unterlagen. Gemäss Perinçek hatte das Osmanische Reich «nicht die Absicht das armenische Volk komplett auszumerzen».
Auch wenn man diese Auffassung nicht teile, müsse man dennoch das Recht auf Meinungsäusserungsfreiheit garantieren, so Perinçek. Armeniens Anwältin Clooney wird sich im Prozess auch noch äussern dürfen, genauso wie die Vertreter der Schweiz und der Türkei.
Mit der erneuten Überprüfung des Falls Perinçek wird der Ermessensspielraum präzisiert, den die Schweizer Behörden bei der Anwendung der Antirassismusstrafnorm unter Beachtung der Meinungsfreiheit haben. (SDA/bih)