Damit wird die Absenkung der Altersgrenze für Richter des Obersten Gerichts zurückgenommen. Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg einen Entscheid bestätigt, wonach Polen die umstrittene Reform des Obersten Gerichts zurücknehmen muss.
Mit der Absenkung der Altersgrenze für Richter des Obersten Gerichts von 70 auf 65 Jahre hatte die polnische Regierung mehr als ein Drittel der Obersten Richter zum Rücktritt gezwungen - darunter auch die Vorsitzende Malgorzata Gersdorf. Kritiker sahen darin einen Versuch, die polnische Justiz auf Linie der Regierung zu bringen.
Die EU-Kommission zog im September vor den Europäischen Gerichtshof. Dieser forderte Polen im Oktober in einer Eilentscheidung auf, die Pensionsregelung sofort ausser Kraft zu setzen. Am Montag bestätigte der Gerichtshof diesen Entscheid.
Bereits im November hatte das polnische Parlament eine Änderung der umstrittenen Justizreform beschlossen. Präsident Duda hatte gemäss polnischem Recht bis Montag um Mitternacht Zeit, das Gesetz mit seiner Unterschrift in Kraft zu setzen.
Die Justizreform der rechtskonservativen polnischen Regierung hat zum Zwist zwischen Warschau und Brüssel geführt. Die EU-Kommission leitete deswegen Ende vergangenen Jahres ein Verfahren gegen Polen ein.