«Die Rechtsstaatlichkeit gehört zu den gemeinsamen Werten, auf denen die Europäische Union gegründet ist», zitiert die «Süddeutsche Zeitung» (Donnerstagausgabe) aus einem Schreiben des Ersten Vize-Kommissionspräsidenten Frans Timmermans an Aussenminister Witold Waszczykowski und Justizminister Zbigniew Ziobro.
Die EU-Kommission verfolge daher sehr genau Entwicklungen, welche die Rechtsstaatlichkeit eines Mitgliedstaates in Zweifel ziehen könnten. Dies gelte «zum Beispiel, wenn die Integrität, Stabilität und das ordnungsgemässe Funktionieren eines nationalen Verfassungsgerichts unterminiert wird. Bei der Kommission war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.
Polens rechtsnationale Partei »Recht und Gerechtigkeit" (PiS), die bei der Parlamentswahl im Oktober die absolute Mehrheit in Polen gewann, baut seither das politische System des Landes um.
Am Dienstagabend beschloss das Parlament in Warschau eine umstrittene Gesetzesänderung, die dem Verfassungsgericht nach Einschätzung des Gerichts selbst die Unabhängigkeit nimmt. Das Gesetz schreibt unter anderem künftig für Entscheidungen eine Zweidrittel-Mehrheit bei Richterentscheidungen vor.