Pistorius scheitert vor Gericht
Beschwerde gegen Mordurteil abgewiesen

Im Dezember ist der südafrikanische Sprintstar Oscar Pistorius wegen Mordes an seiner Freundin Reeva Steenkamp verurteilt worden. Dagegen hat er Beschwerde eingelegt – ohne Erfolg.
Publiziert: 03.03.2016 um 17:39 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 14:58 Uhr
Oscar Pistorius ist vor dem Verfassungsgericht mit seiner Beschwerde gescheitert (Archiv)
Foto: KEYSTONE/AP REUTERS POOL/SIPHIWE SIBEKO

Der südafrikanische Sprintstar Oscar Pistorius ist vor der höchsten juristischen Instanz seines Landes mit einer Beschwerde gegen seine Verurteilung wegen Mordes gescheitert. Das Verfassungsgericht wies den Antrag auf Berufung wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg ab.

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Mordhaus und Partylocation
Foto: Keystone

Dies sagte ein Justizsprecher. Der zunächst wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilte Pistorius war im Dezember von einem Berufungsgericht wegen Totschlags an seiner Freundin Reeva Steenkamp verurteilt worden.

Die Verkündung des Strafmasses wurde wegen der Anrufung des Verfassungsgerichts ausgesetzt. Das Strafmass soll nun bei einer Anhörung am 18. April verkündet werden.

Dem früheren Spitzensportler drohen mindestens 15 Jahre Haft. Vorerst darf der 29-Jährige gegen Zahlung einer Kaution im Hausarrest bleiben, in dem er seit Oktober lebt.

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Oscar Pistorius verlässt das Gericht in Pretoria.
Foto: Keystone

Der unterschenkelamputierte Sportler hatte Steenkamp im Februar 2013 durch die geschlossene Toilettentür seines Hauses in Pretoria erschossen. Er beteuerte stets, seine Freundin für einen Einbrecher gehalten und in Panik geschossen zu haben.

Das Berufungsgericht war im Dezember aber zum Urteil gekommen, dass Pistorius mit «krimineller Absicht» gehandelt habe und damit habe rechnen müssen, jemand hinter der geschlossenen Tür zu töten - unabhängig von der Identität. (bau/SDA)

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