Die Geiselnahme hat ein Ende. Die zwölf gekidnappten Seeleute des Schweizer Frachtschiffs MV Glarus sind in Freiheit, wie Blake Sinclair von MTI Network am Sonntag dem Blick bestätigt: «Nach der ärztlichen Untersuchung sind die Männer auf dem Weg zu ihren Familien in ihren Heimatländern.» Die Londoner Profis für Krisensituationen kommunizieren im Namen der Eigentümerin der Glarus, der Schweizer Reederei Massoel Shipping. René Gsell, Kriminalkommissär der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt bestätigt auf Anfrage die Freilassung.
Über einen Monat wurden sieben Filipinos, ein Kroate, ein Bosnier, ein Slowene, ein Ukrainer und ein Rumäne von Piraten an einem geheimen Ort in Afrika festgehalten. Schweizer waren keine darunter. Das Frachtschiff, das unter Schweizer Flagge fährt, wurde im Golf von Guinea 130 Kilometer vor der Küste Nigerias von Piraten gekapert. Diese forderten Lösegeld, die Verhandlungen zogen sich in die Länge.
Vermutlich Lösegeld gezahlt
Zu der Operationen, die zur Freilassung der Geiseln geführt hat, würden keine Einzelheiten preisgegeben, so Sinclair von MTI Network, weil dies nur weitere kriminelle Handlungen dieser Art begünstigen würde. Man kann davon ausgehen, dass die Reederei ein Lösegeld gezahlt hat. Regierungsstellen in Nigeria rechneten bereits vergangene Woche mit der baldigen Freilassung der Geiseln, wie SonntagsBlick berichtete.
Die Schweizer Reederei lobt die Professionalität der Crew und deren Familien während ihrer Tortur. Die Männer hätten eine traumatische und herausfordernde Zeit hinter sich. Die Reederei verspricht die Beteiligten in den kommenden Monaten zu unterstützen.
Die Entführung im wohl gefährlichsten Gewässer der Welt beschäftigte Tausende Seemeilen entfernt auch die Schweizer Justiz. Wie der SonntagsBlick berichtete, hatte die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt ein Vorverfahren in der Sache eröffnet.
Schweizer eröffnet Verfahren wegen Entführung und Geiselnahme
Weil die Geiselnahme eine Straftat an Bord eines Schweizer Seeschiffs ist, wurde das Flaggenprinzip angewendet. Die Glarus steht damit unter Schweizer Recht, was auf ihr verbrochen wird, gilt als in der Schweiz verübte Tat. Da Basel der Heimathafen aller Schweizer Hochseeschiffe ist, wurden die dortigen Staatsanwälte aktiv.
Die Bundesbehörden spielten eine aktivere Rolle als bisher bekannt. So etwa unterstützte das Fedpol die Basler Staatsanwälte bei ihren Untersuchungen. Auch das EDA war in engem Kontakt mit den involvierten Akteuren und stand ihnen beratend zur Seite. Allerdings unterstützte das EDA die Reederei finanziell nicht, wie die Behörde mitteilte. Die Reederei als Arbeitgeberin der Entführten habe das operative Krisenmanagement übernommen.
Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat indes ein Verfahren wegen Freiheitsberaubung und Entführung sowie Geiselnahme eingeleitet. Alle zwölf Crew-Mitglieder waren unmittelbar nach ihrer Freilassung zur Befragung in die Schweiz gebracht worden.