Pestizide
Erneut keine Einigung der EU-Staaten bei Glyphosat

Brüssel – Im Dauerstreit um die Zulassung des Unkrautvernichters Glyphosat ist weiter keine Lösung in Sicht. Der Vorschlag, das Herbizid für weitere fünf Jahre zu erlauben, bekam am Donnerstag im zuständigen EU-Fachausschuss keine nötige Mehrheit.
Publiziert: 09.11.2017 um 15:38 Uhr
|
Aktualisiert: 12.09.2018 um 12:15 Uhr
Kein Entscheid in der EU zu Glyphosat: Bei einer Abstimmung im zuständigen Gremium hätten sich die Experten der EU-Staaten am Donnerstag in Brüssel nicht auf eine Verlängerung der Glyphosat-Lizenz einigen können, heisst es aus EU-Kreisen.
Foto: KEYSTONE/EPA DPA/CARSTEN REHDER

Die Mehrheit der Mitgliedstaaten, die abgestimmt hätten, hätte jedoch den Vorschlag der EU-Kommission unterstützt, sagte ein Kommissionssprecher in Brüssel. Man sei «auf dem richtigen Weg».

Nach Angaben der Brüsseler Behörde stimmten 14 EU-Staaten für den Vorschlag. Dagegen sollen neun Länder gestimmt haben. Dem Vernehmen nach auch Österreich, Belgien und Frankreich. Zusammen mit Deutschland enthielten sich insgesamt fünf Staaten.

Um den Vorschlag der EU-Kommission anzunehmen oder abzulehnen, wäre eine qualifizierte Mehrheit von mindestens 16 EU-Mitgliedstaaten, die für 65 Prozent der EU-Bevölkerung stehen, nötig gewesen.

Als nächstes werde sich der Berufungsausschuss mit der Glyphosat-Zulassung befassen, sagte eine EU-Kommissionssprecherin. Dieser funktioniere im Prinzip wie der bisherige Fachausschuss, der sich aus den Experten der EU-Staaten zusammensetzt, nur auf höherer Ebene. Laut Diplomaten könnten etwa dann die EU-Botschafter über die Glyphosat-Verlängerung entscheiden.

Ein Datum für das Treffen des Berufungsausschusses stand allerdings noch nicht fest. In EU-Kreisen ging man davon aus, dass das Gremium noch im November zusammenkommt. Denn die Zulassung von Glyphosat in der EU läuft am 15. Dezember ab. Wird diese nicht erneuert, darf das Unkrautvernichtungsmittel ab 2018 in der EU nicht mehr auf den Markt kommen.

Der Berufungsausschuss wäre die letzte Gelegenheit, bei der sich die EU-Staaten auf einen Kompromiss einigen könnten. Kommt es auch dann zu keiner qualifizierten Mehrheit für oder gegen den EU-Kommissionsvorschlag, könnte die Brüsseler Behörde letztlich alleine darüber entscheiden.

Bisher hatte die EU-Kommission aber immer erklärt, dass sie nicht im Alleingang über Glyphosat entscheiden wolle, sondern die EU-Staaten hinter sich haben wolle.

Ursprünglich hatte die Brüsseler Behörde eine Verlängerung von zehn Jahren vorgeschlagen. Sie ist dann aber auf fünf Jahre zurückgerudert, nachdem es unter EU-Staaten dafür keine Mehrheit gegeben hat. Das EU-Parlament verlangte in einer Resolution gar ein endgültiges Aus für das Herbizid in fünf Jahren.

Denn Glyphosat steht im Verdacht, krebserregend zu sein und die Umwelt zu schädigen. Die Wissenschaft ist sich hierbei aber nicht einig.

Die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stufte Glyphosat 2015 als «wahrscheinlich krebserregend» für Menschen ein. Die EU-Lebensmittelbehörden EFSA und die EU-Chemikalienagentur ECHA hingegen kamen zum Schluss, dass die verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse für eine solche Einstufung nicht ausreichten.

Fehler gefunden? Jetzt melden