Konkret geht es um die umstrittenen Neonicotinoide Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid. Die Kommission hatte 2013 EU-weite Auflagen für den Einsatz der drei Wirkstoffe erlassen.
Diese werden zur Behandlung von Pflanzen- und Getreidearten verwendet, die insbesondere Bienen anziehen. Nach den Feststellungen der Kommission gefährden diese Pflanzenschutzmittel die Bienen aber.
Dagegen geben die Richter einer ähnlichen Klage des deutschen Chemieriesen BASF weitgehend statt und erklären die Beschränkung für den Einsatz des Pestizids Fipronil für nichtig, da sie ohne vorherige Folgenabschätzung ergangen waren.
Der Skandal um Fipronil-Funde hatte im Sommer 2017 wochenlang für Aufregung in der EU und auch in der Schweiz gesorgt. Ende Juli war bekannt geworden, dass Millionen von Hühnereiern mit der Chemikalie verseucht sind.
Für Konsumenten soll von verunreinigten Produkten zwar keine akute Gesundheitsgefahr ausgegangen sein. Vorsorglich wurden aber bislang unbekannte Mengen Eier und Eierprodukte vom Markt genommen und vernichtet.
Fipronil wird unter anderem als Pflanzenschutzmittel und in der Tiermedizin gegen Insekten eingesetzt. Die Anwendung bei Tieren, die Lebensmittel liefern, ist verboten. Beim Menschen kann Fipronil in höheren Dosen zu Übelkeit, Erbrechen und Kopfschmerzen führen. (SDA)