«Passt nicht in die politische Landschaft»
Deutschland verbietet Erdogan-Auftritt

Vor dem G20-Gipfel in Hamburg wollte der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan in Deutschland zu seinen Landsleuten sprechen. Daraus wird nun nichts.
Publiziert: 29.06.2017 um 14:32 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 02:42 Uhr
«Keine gute Idee»: Erdogan darf nicht in Deutschland sprechen.
Foto: Getty

Die deutsche Regierung will ein vorläufiges Auftrittsverbot für den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan in Deutschland. Der geplante Auftritt am Rande des G20-Gipfels passe «nicht in die politische Landschaft» und sei angesichts der Konflikte mit der Türkei auch «nicht angemessen«, sagte Aussenminister Sigmar Gabriel am Donnerstag.

Diese Haltung sei mit Kanzlerin Angela Merkel abgestimmt, bestätigte ein Regierungssprecher in Berlin. Nach Angaben von Gabriel stellte die Türkei eine offizielle Anfrage für einen Auftritt Erdogans.

Aussenminister Sigmar Gabriel bleibt hart: Hier bei einem Treffen mit Erdogan am 5. Juni in Ankara.
Foto: AP

Dieser wolle demnach am Rande des G20-Gipfels, der Ende nächster Woche in Hamburg stattfindet, «zu seinen Landsleuten» in Deutschland sprechen. «Ich habe meinem türkischen Kollegen bereits vor Wochen gesagt, dass wir das für keine gute Idee halten», sagte Gabriel am Rande eines Besuchs im russischen Krasnodar.

Nach dem Willen der deutschen Regierung soll es drei Monate vor der Bundestagswahl keine Auftritte von Nicht-EU-Politikern in Deutschland geben, «die auch dem Ziel dienen, die innenpolitischen Konflikte eines anderen Landes nach Deutschland zu bringen«. Das gelte nicht nur für Politiker aus der Türkei, sagte Gabriel.

»Nicht angemessen«

Der Aussenminister betonte, Erdogan sei «ein wichtiger Gast auf dem G20-Gipfel». Er fügte aber hinzu: «Alles, was darüber hinausgeht, halte ich zum jetzigen Zeitpunkt für nicht angemessen.«

Aus dem Auswärtigen Amt hiess es, die deutsche Regierung behalte sich ausdrücklich vor, in Deutschland geplante politische Veranstaltungen ausländischer Regierungsvertreter zu untersagen. Darüber würden die diplomatischen Vertretungen nun informiert.

Das Aufenthaltsgesetz legt fest, dass einem Ausländer die politische Betätigung in der Bundesrepublik unter anderem dann untersagt werden kann, wenn diese «das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern oder von verschiedenen Ausländergruppen im Bundesgebiet» gefährdet.

Das Bundesverfassungsgericht hatte kürzlich klargestellt, dass ausländische Staatsoberhäupter oder Mitglieder ausländischer Regierungen sich unter bestimmten Bedingungen bei Auftritten in Deutschland nicht auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit berufen können. Es handle sich dann um aussenpolitische Entscheidungen, über die die Bundesregierung befinde.

Streit wegen Wahlkampfauftritten

Auch die Türkische Gemeinde in Deutschland lehnte einen Erdogan-Auftritt am Rande des G20-Gipfels ab. Der Bundesvorsitzende Gökay Sofuoglu warnte in der «Heilbronner Stimme» und dem «Mannheimer Morgen» davor, die derzeit entspannte Lage unter den Türken in Deutschland zu gefährden.

»Erdogan sollte besser mit den deutschen Politikern reden", sagte Sofuoglu. Die Kurdische Gemeinde Deutschland lobte das geplante Auftrittsverbot der deutschen Regierung.

Vor dem Verfassungsreferendum in der Türkei im April hatte es heftigen Streit über einzelne untersagte Wahlkampfauftritte türkischer Politiker in Deutschland gegeben. Erdogan hatte der deutschen Regierung daraufhin Nazi-Methoden vorgeworfen.

Der letzte Auftritt Erdogans vor Anhängern in Deutschland fand im Mai 2015 in Karlsruhe statt. Es war zugleich Erdogans erster öffentlicher Auftritt in Deutschland als Staatspräsident. (SDA)

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