Pariser Stadtverwaltung greift durch
Halal-Markt muss Alkohol und Schweinefleisch verkaufen

Die Pariser Stadtverwaltung will einen Halal-Supermarkt im Vorort Colombes dazu zwingen, sein Sortiment auszuweiten.
Publiziert: 08.08.2016 um 08:51 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 20:09 Uhr
Ein Halal-Laden im Vorort von Paris soll zur Sortimentserweiterung gezwungen werden.
Foto: Apaydin Alain

Ein kleiner Halal-Supermarkt in Paris erhitzt die Gemüter: Die Stadt will den Besitzer zwingen auch Produkte zu verkaufen, die so ganz und gar nicht halal sind.

Das Sortiment des Markts richtet sich derzeit nach den Bedürfnissen der islamischen Kundschaft: Weder Alkohol noch Schweinefleisch sind im Angebot. Die zuständige Stadtverwaltung will das nun ändern. Auf das Burka-Verbot folgt jetzt als die Schweinefleischpflicht.

Der Pachtvertrag als Argument

Der Grund: Der Pachtvertrag sehe einen Gemischtwarenladen vor – mit dementsprechend gemischten Sortiment. Den Anwohnern könne nicht zugemutet werden, dass für bestimmte Produkte auf einen anderen Laden in grösserer Entfernung ausgewichen werden müsse, schreibt «Die Welt».

Der «Good Price»-Mini-Markt hat erst letztes Jahr einen anderen Supermarkt ersetzt. Insbesondere ältere Anwohner hätten sich beschwert, für ihre Einkäufe längere Wege zurücklegen zu müssen. 

«Soziale Mischung» ist wichtig

Ihnen sei eine «soziale Mischung» wichtig, sagt ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung. «Wir wollen keine Gegend, die nur muslimisch ist und keine Gegend, in der es keine Muslime gibt.»

Der Betreiber des Halal-Ladens Soulemane Yalcin lehnt die Forderung ab. Die Formulierung «Lebensmittelladen mit damit verbundenen Tätigkeiten» schliesse einen Halal-Markt nicht aus. «Es kommt ganz darauf an, wie ‹verbundene Tätigkeiten› interpretiert wird», sagt Yalcin zu «The Telegraph».

Das Gericht muss entscheiden

Sein Sortiment richte sich nach den Kunden – sein Geschäft laufe gut. Läden die Alkohol verkaufen, hätten ausserdem oft Ärger, sagt Yalcin.

Sein Pachtvertrag läuft noch bis 2019. Die Behörden wollen aber den Supermarkt mit rechtlichen Schritten schon vorher rausschmeissen: Mitte Oktober beginnen die Verhandlungen vor Gericht. (kra) 

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