Die Kriminellen kehrten anders als vorgeschrieben danach aber nicht zurück. Sie hätten keine elektronischen Fussfesseln getragen, weil die Verwendung dieser ausschliesslich auf richterlichen Beschluss erfolge, den es nicht gegeben habe, berichtete das Nachrichtenportal «G1» am Donnerstag unter Berufung auf das Sekretariat für Strafvollzug in Rio (SEAP).
Die vorübergehende Freilassung über Weihnachten ist im Strafvollzugsgesetz vorgesehen und kann Häftlingen unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden. So müssen sie bereits 60 Prozent ihrer Strafe verbüsst haben und sich im halboffenen Vollzug befinden. Nach einer Gesetzesverschärfung aus dem Jahr 2019 haben Verurteilte, die eine Haftstrafe für ein «abscheuliches Verbrechen mit Todesfolge» verbüssen, keinen Anspruch mehr darauf. Zu diesen Verbrechen gehören Raub, Entführung, Vergewaltigung und Folter mit Todesfolge.
Die beiden Drogenbosse sind den Berichten zufolge nicht von dieser Gesetzesänderung betroffen, weil sie ihre Straftaten zuvor begangen hatten.
Die Frist für die Rückkehr sei bereits am 30. Dezember um 22 Uhr abgelaufen, hiess es. Von den 1785 vorübergehend freigelassenen Insassen seien 1530 zurückgekehrt.
(SDA)