Ein Sprecher des Bundeskriminalamts bestätigte am Samstag die Authentizität des Schreibens, nannte aber keine weiteren Einzelheiten.
Demnach ist eine Beteiligung in Höhe von zehn Prozent vorgesehen, sobald die eingezogene Steuersumme 50 Millionen Euro überschreitet. Ab dem Jahr 2018 sollte der Whistleblower demnach eine jährliche Aufstellung der rechtskräftig eingezogenen Gelder erhalten. Der frühere Finanzminister des Bundeslands Nordrhein-Westfalen, Norbert Walter-Borjans (SPD), kritisierte in der «Welt» die Provisionsregelung.
Der Informant fordert nach «Welt»-Informationen 14,5 Millionen Euro vom deutschen Bundeskriminalamt. Die Behörde nannte am Samstag keine Zahlen, auch nicht zur Höhe der eingenommen Steuergelder.
Die Veröffentlichung der «Panama Papers» 2016 löste in vielen Ländern Steuer-Ermittlungen aus und führte zu zusätzlichen Steuereinnahmen in Millionenhöhe. Es handelt sich um Millionen von Dokumenten über Finanzgeschäfte von Privatpersonen oder Unternehmen über Briefkastenfirmen in Steueroasen. Darunter befinden sich auch Politiker, Prominente und Konzerne.
In den Fokus gerieten auch über tausend Schweizer Unternehmen, darunter viele Anwälte, die heikle Offshore-Konten betreuten. Die Steuer- und Strafbehörden leiteten mehrere Verfahren ein. Das Parlament passte das Geldwäschereigesetz an.
(SDA)