Wie genau haben die deutschen Behörden die Staatsangehörigkeit von Zug-Killer Ibrahim A.* (33) kontrolliert? Genau diese Frage beschäftigt die Ermittler nach der tödlichen Attacke von Brokstedt.
Es habe keine formale Feststellung der Staatenlosigkeit durch die Behörden gegeben, wie ein Sprecher des Integrationsministeriums des Bundeslandes Schleswig-Holstein gegenüber «shz.de» bestätigt. Hätte die Bluttat also verhindert werden können? Fakt ist: Wäre A. nicht staatenlos gewesen, hätte er keinen Schutzstatus erhalten – eine Abschiebung wäre möglich gewesen.
Der in Gaza geborene Ibrahim A. war am 24. Dezember 2014 nach Deutschland eingereist. Im Vorfeld hatte es eine biografische Übersicht durch die Stadt Kiel gegeben. A. wurde ein sogenannter subsidiärer Schutzstatus zuerkannt. Das heisst, der spätere Regiozug-Stecher konnte Gründe darlegen, warum man ihn nicht abschieben sollte. 2021, nachdem A. bereits mehrere Straftaten begangen hatte, wurde ein Verfahren auf Rücknahme des subsidiären Schutzes eingeleitet.
Ibrahim A. sitzt in Untersuchungshaft
Am Mittwoch beschäftigte sich der Innen- und Rechtsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags mit dem Fall. Bei der Messer-Attacke in einem Regionalzug zwischen Hamburg und Kiel am 25. Januar hatte A. zwei Personen getötet (†17 und †19). Fünf Menschen wurden zudem verletzt.
Der mutmassliche Täter Ibrahim A. wurde nach der Tat festgenommen. Gegen ihn wird jetzt wegen zweifachen Mordes und versuchten Totschlags in vier Fällen ermittelt. (nad)
*Name bekannt