Der Fall schockierte ganz Europa: Im September 2017 zerschlug die Polizei einen Kinderschänder-Ring in Freiburg im Breisgau (D). Mutter Berrin T. (47) und ihr Lebensgefährte Christian L. (37) hatten ihren kleinen Buben (9) im Darknet verkauft. Mindestens acht Männer – darunter auch Jürgen W. (37) aus Au SG – durften sich gegen Geld an ihm vergehen.
W. musste gestern deswegen vor dem Landgericht in Freiburg (D) erscheinen. In Handschellen und von mehreren Justizvollzugsbeamten umzingelt wird der Schweizer in den Saal gebracht. Sein Gesicht verbirgt W. hinter einem Aktenordner.
Anfang Dezember 2016 verabredet sich W. zum ersten Mal mit dem Drahtzieher des Kinderschänder-Rings, Christian L., in der Nähe eines Waldstücks bei Staufen. Zuerst vergeht sich L. selbst an dem kleinen Buben. Dann taucht W. auf und tut so, als ob er Polizist sei. Er macht dem kleinen Jungen damit Angst. Laut Anklageschrift habe er ihm gedroht, ihn seiner Mutter wegzunehmen und in ein Heim zu stecken. Dann vergeht auch er sich an ihm. Christian L. filmt die Tat.
In Au SG gilt W. als unauffällig
Für den ersten Missbrauch bekommt der Junge von Jürgen W. ein gebrauchtes Laptop sowie 50 Euro in bar. Zwischen 2016 und 2017 vergeht er sich dann noch zwei weitere Male am Buben. Einmal wird er in einem Auto in Staufen vergewaltigt. Ein weiteres Mal fesseln ihn die beiden Männer an einen Klappstuhl und missbrauchen ihn erneut.
Bei der Verlesung der Anklageschrift durch Staatsanwältin Nikola Novak gestern tun sich menschliche Abgründe auf. Nur manchmal schluckt W. leer. Ansonsten nimmt er die Schilderungen regungslos zur Kenntnis.
In Jürgen W.s Wohnort in Au beschreibt man den Kinderschänder als einen unauffälligen Zeitgenossen. «Er war schüchtern, grüsste nett, aber mit Leuten sprach er nie. Und er hatte nie eine Freundin», sagt ein ehemaliger Kollege von W.s Mutter zu BLICK. Der Pädo-Kriminelle wohnte trotz seines Alters noch immer bei Mami.
Laptop war nicht richtig formatiert
Anfang dieses Jahres wurden die Ermittler auf W. aufmerksam. Sie hatten das Laptop ausgewertet, welches der Schweizer dem kleinen Buben geschenkt hatte. Dieses war von W. nicht richtig formatiert worden. Experten schafften es, Datei-Fragmente wiederherzustellen. Dabei entdeckten sie W.s Name und Adresse.
Im Februar schliesslich durchsuchte ein Grossaufgebot der Polizei die Wohnung von W.s Mutter. In Jürgen W.s «Kinderzimmer» fand die Polizei etliche Computer. Experten stellten auf einem Laptop über 30’000 Suchanfragen mit sexuellem Hintergrund sicher. Zudem tauchten die Videos auf, die den Missbrauch des kleinen Jungen in Staufen zeigen. W. wird am 22. November 2017 in Österreich festgenommen.
Urteil Ende Juni
Gleich zu Beginn des Prozesses gestern hatte W.s Verteidiger Robert Phelps den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit gestellt. Das Gericht in Freiburg gab diesem statt – teilweise. So findet die Befragung zu Jürgen W.s Leben und zu seiner sexuellen Biografie hinter verschlossenen Türen statt.
Auch das psychiatrische Gutachten und die Sichtung der kinderpornografischen Videoaufnahmen werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit begutachtet. Drei weitere Prozesstage sind anberaumt. Das Urteil für Jürgen W. wird für Ende Juni erwartet.