Er hatte eine Wahl-Anfechtung der rechten FPÖ überprüft. Grund für die Wiederholung sind Unregelmässigkeiten bei der Stimmenauszählung.
«Die Entscheidung macht niemanden zu einem Verlierer oder Gewinner», hiess es in der öffentlich verkündeten Begründung des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, Gerhart Holzinger. Das Urteil diene dazu, das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Demokratie zu stärken.
Der von den Grünen unterstützten Kandidat Alexander Van der Bellen hatte die Stichwahl am 22. Mai mit einem Vorsprung von nur knapp 31'000 Stimmen vor dem FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer gewonnen. Die FPÖ hatte nach der knappen Niederlage ihres Kandidaten Hofer die Wahl angefochten und Unregelmässigkeiten in 94 der 117 Wahlbezirke moniert.
Eigentlich hätte der Nachfolger von Bundespräsident Heinz Fischer am kommenden Freitag (8. Juli) vereidigt werden sollen. Der Sozialdemokraten Fischer scheidet nach zwölf Jahren verfassungsgemäss aus dem Amt. Nun muss das dreiköpfige Präsidium des Nationalrats, dem auch Hofer angehört, die Amtsgeschäfte des Staatsoberhaupts kommissarisch übernehmen.
Neuwahlen werden für den Herbst erwartet. Wiederholt werden soll nur der zweite Wahlgang, bei dem Van der Bellen und Hofer als die beiden bestplatzierten Kandidaten der ersten Runde gegeneinander angetreten waren.
Das Gericht hatte an fünf Verhandlungstagen 90 Zeugen zur Klärung der Vorwürfe geladen. Zahlreiche Wahl-Verantwortliche räumten bei Befragungen Regelverstösse bei der Auszählung der Briefwahlstimmen ein. Demnach wurden etliche Vorschriften verletzt. So wurden aus Zeitnot Kuverts vorzeitig geöffnet und Stimmen auch teils von nicht Befugten ausgezählt.