Das Verfassungsgericht hatte Ende vergangener Woche nach einer Beschwerde der rechtspopulistischen FPÖ die Stichwahl vom 22. Mai für ungültig erklärt. Diese hatte der Grünen-Politiker Alexander Van der Bellen nur mit hauchdünnem Vorsprung vor dem FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer für sich entschieden.
Das Verfassungsgericht hatte die Aufhebung des Wahlergebnisses mit Unregelmässigkeiten bei der Auszählung von Stimmzetteln begründet. Moniert wurde insbesondere, dass einige Briefwahlstimmen bereits am Wahlsonntag ausgezählt wurden statt wie vorgeschrieben am darauf folgenden Tag.