NSU-Prozess
NSU-Prozess: Keine Ermittlungen gegen Zschäpes Verteidiger

München – Die Strafanzeige der mutmasslichen deutschen NSU-Terroristin Beate Zschäpe gegen ihre drei ursprünglichen Pflichtverteidiger bleibt für die Anwälte ohne Folgen. Die Staatsanwaltschaft München lehnte die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens «mangels Straftat» ab.
Publiziert: 29.07.2015 um 10:49 Uhr
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Aktualisiert: 10.10.2018 um 23:02 Uhr

Dies teilte die Behörde am Mittwoch in München mit. Zschäpe hatte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm vorgeworfen, sie hätten bei Gesprächen mit dem Vorsitzenden Richter Manfred Götzl ihre anwaltliche Verschwiegenheitspflicht verletzt.

Dabei sei insbesondere die Frage erörtert worden, ob sich die Angeklagte im NSU-Prozess zur Sache äussere oder nicht. Die Prüfung dieser Vorwürfe habe ergeben, «dass das Verhalten der Rechtsanwälte keinen Straftatbestand erfüllt», teilte die Staatsanwaltschaft nun mit.

«Vielmehr handelt es sich bei den Angaben gegenüber dem Gericht um ein legitimes Verhalten von Verteidigern, die als Organe der Rechtspflege selbstständig und unabhängig von der Angeklagten agieren», hiess es.

Es seien keinerlei Informationen an das Gericht weitergegeben worden, «die sich auf die Frage der Schuld oder Unschuld der Angeklagten beziehen». Weil kein Straftatbestand erfüllt sei, habe man die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt.

Mittlerweile hat Zschäpe, die sich unter anderem für zehn Morde des «Nationalsozialistischen Untergrunds» (NSU) verantworten muss, einen vierten Verteidiger.

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