Der frühere NPD-Funktionär Ralf Wohlleben war vergangene Woche vom Oberlandesgericht München im NSU-Prozess gegen mutmassliche Rechtsterroristen wegen Beihilfe zu Mord verurteilt worden. Er soll die Ceska-Pistole beschafft haben, die Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos für Morde an neun Migranten benutzt hatten.
Wohlleben hatte dies stets bestritten und ausgesagt, er habe dem eigentlichen Überbringer der Waffe nur auf Nachfrage einen Tipp gegeben. Wohllebens Verteidigung kündigte nach dem Prozess an, das Urteil vom Bundesgerichtshof überprüfen zu lassen.
Da Wohlleben seit sechs Jahren und acht Monate in Untersuchungshaft gesessen hat, hätte er höchstens noch drei Jahre und vier Monate im Gefängnis verbüssen müssen. Mit der Entscheidung folgte das Gericht der Einschätzung des Generalbundesanwalts in Karlsruhe, der eine Freiheitsstrafe für Wohlleben für nicht mehr erforderlich hielt.
Ob - und falls ja wann - Wohlleben für das restliche Drittel seiner Freiheitsstrafe noch einmal ins Gefängnis muss, ist nicht abzusehen. Es entscheidet sich frühestens wenn das Urteil rechtskräftig wird. Auch dafür ist noch kein Termin abzusehen, nach Einschätzung von Experten dürfte das nicht vor dem Jahr 2020 der Fall sein.
Damit sitzt von den fünf Verurteilten im NSU-Prozess nur noch Beate Zschäpe in Haft. Diese war für die NSU-Tatserie mit insgesamt zehn Toten und Dutzenden Verletzten zu einer lebenslangen Haftstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt worden. Ihre Verteidigung will in Revision gehen.
Von den vier angeklagten NSU-Helfern hatte Wohlleben die härtestes Strafe erhalten. Das Gericht blieb allerdings zwei Jahre unter der Strafmassforderung der Bundesanwaltschaft und eröffnete damit auch den Weg für seine jetzige Freilassung.