Neue Regelung
Italienische Abgeordnete stimmen Grenzgänger-Abkommen zu

Italienische Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, dürfen sich freuen: Die italienische Abgeordnetenkammer gab grünes Licht für ein neues Grenzgängerabkommen. Dieses soll Doppelbesteuerung vermeiden.
Publiziert: 04.05.2023 um 16:00 Uhr
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Aktualisiert: 04.05.2023 um 16:58 Uhr
Ein neues Abkommen für Grenzgänger ersetzt die bisherige Übereinkunft von 1974.
Foto: keystone-sda.ch

Die italienische Abgeordnetenkammer hat dem neuen Grenzgängerabkommen zwischen der Schweiz und Italien am Donnerstag zugestimmt. Das ratifizierte Abkommen ersetzt die bisherige Übereinkunft von 1974 und soll hauptsächlich eine Doppelbesteuerung vermeiden.

Bei der Abstimmung in der italienischen Abgeordnetenkammer in Rom stimmten 239 von insgesamt 400 Abgeordneten für das Abkommen. Opposition gab es keine. Das Abkommen muss nun wegen redaktioneller Änderungen noch einmal in den Senat, die kleinere der beiden Kammern des italienischen Parlaments. Der Senat hatte Anfang Februar dem Abkommen bereits einmal zugestimmt. Das Schweizer Parlament hatte die Vereinbarung im März 2022 abgesegnet.

80 Prozent der Quellensteuern behalten

Gemäss dem Abkommen soll die Schweiz künftig 80 Prozent der Quellensteuern behalten können, die auf das Einkommen von italienischen Grenzgängern erhoben werden. Die neuen Grenzgänger sollen auch im Wohnsitzstaat ordentlich besteuert werden, und der Wohnsitzstaat soll eine allfällige Doppelbesteuerung beseitigen.

Im Gegenzug will die Schweiz den italienischen Grenzgemeinden einen finanziellen Ausgleich in Höhe von vierzig Prozent der von ihr erhobenen Quellensteuer zahlen. Das aktuell noch gültige Grenzgängerabkommen hält fest, dass Grenzgänger nur in der Schweiz besteuert werden, wobei Italien 38,8 Prozent der Quellensteuer zustehen.

Im neuen Abkommen wird neu definiert, wer als Grenzgängerin oder Grenzgänger gilt. Es sind Arbeitnehmende, die weniger als zwanzig Kilometer von der Grenze entfernt wohnen und im Prinzip täglich nach Hause zurückkehren. Diese Definition gilt ab dem Inkrafttreten des Abkommens für alle neuen Grenzgängerinnen und Grenzgänger und für diejenigen nach aktueller Regelung.

Übergangsregelung geplant

23 Prozent der Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der Schweiz kommen aus Italien. Rund 77'000 italienische Arbeitnehmende überqueren täglich die Schweizer Grenze in Richtung Kanton Tessin, insgesamt gibt es rund 90'000 italienische Grenzgänger. Der Grossteil von ihnen stammt aus der Lombardei.

Für Personen, die zwischen Ende Dezember 2018 und dem Datum des Inkrafttretens des Textes in den Kantonen Tessin, Graubünden und Wallis arbeiten oder gearbeitet haben – die sogenannten derzeitigen Grenzgänger – soll eine Übergangsregelung gelten. Diese Grenzgänger unterliegen demnach weiterhin ausschliesslich und bis zum Ende des Steuerjahres 2033 der Besteuerung in der Schweiz.

Die Regierungen der beiden Länder hatten das Abkommen im Dezember 2020 nach langjährigen Verhandlungen unterzeichnet. Im Schweizer Parlament war das Abkommen weitgehend unbestritten.

Die SVP hatte versucht, die Sistierung des Geschäfts zu erwirken, bis Italien die Schweiz von der Liste der Steuerparadiese aus dem Jahr 1999 streicht. Im vergangenen April verkündeten die Regierungen beider Länder, dass Italien die Schweiz von der Liste streichen werde.

Die Liste schrieb für Personen, die von Italien in die Schweiz ziehen, eine Umkehr der Beweislast beim Steuerdomizil vor. Damit mussten die Betroffenen selbst nachweisen, dass sie ihren Lebensmittelpunkt in die Schweiz verlegt haben. (SDA)

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