Während sich der Krebs im Körper von Hanna* (†14) aus Kärnten in Österreich ausbreitete, versuchten ihre Eltern mithilfe von Heilern, die Krankheit zu stoppen. Ein Gemisch aus Honig, Ingwer, Zimt und Nelken sollte das Leben des Mädchens retten. Ohne Erfolg.
Währenddessen bildeten sich Metastasen im gesamten Körper der 14-Jährigen, sie litt unter Schluckbeschwerden, Atemnot, Geschwülsten und Lähmungserscheinungen. Auch den Tumor am Fuss, der paar Monate zuvor entdeckt worden war, liessen die Eltern nicht behandeln.
Jetzt wehren sich die Eltern von Hanna. Es stimmt: Sie seien bei Heilern gewesen, aber auch bei einem Facharzt, wie «Krone» berichtet. Nur habe der nicht richtig reagiert. «Er hat das Geschwulst angesehen und ausgependelt und sagte, es sei nichts Schlimmes. Um sicherzugehen, holte er noch einen Alchimisten dazu, der ebenfalls sehr überzeugt meinte, es sei alles in Ordnung, und dabei gelächelt hat», so der Vater beim Prozess. Das hörte das Gericht zum ersten Mal.
«Nach den Regeln medizinisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse arbeiten»
Bisher war angenommen worden, dass die Eltern ihre Tochter nicht hatten behandeln lassen wollen. Deshalb hatte man die Ermittlungen gegen die beschuldigten Heiler eingestellt. Die Erklärung des Vaters ändert dies nun. «Ein Arzt muss nach Regeln medizinisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse arbeiten», stellte ein Jurist klar. Pendeln gehöre nicht dazu.
Markus Kitz, Sprecher der Staatsanwaltschaft, erläuterte, dass medizinische Fehlbehandlungen strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. «Bei Folgen für Patienten reden wir von Körperverletzung.» Ein Arzt muss immer nach modernen und gültigen Standards handeln. Werden diese verletzt, kann ein Disziplinarverfahren gegen die betroffene Person eingeleitet werden. (mgf)
* Name geändert