Uniformiert, mit Fahnen und rauchenden Signalfackeln: So marschierten Rechte am 1. Mai 2019 durch die sächsische Kleinstadt Plauen (BLICK berichtete). Der Fackelmarsch der Splitterpartei «Der Dritte Weg» war legal. Es waren martialische Bilder und Schlagzeilen, die das deutsche Bundesland Sachsen in Zukunft nicht mehr tatenlos tolerieren will.
«Wir wollen an die Grenzen dessen gehen, was rechtlich möglich ist», sagte CDU-Mann und Innenminister Roland Wöller (48) am Dienstag. Für ihn ist klar: «Das sind Bilder, die wir nicht sehen wollen.»
Kleinpartei mit braunen Positionen
Sein Ministerium will am Donnerstag mit der Versammlungsbehörde des Landkreises besprechen, wie in Zukunft solche Aufmärsche verhindert werden könnten und ob beim letzten Mal alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.
Wöller betonte, dass für ihn das Versammlungsrecht und die Meinungsfreiheit wichtig sind. «Das Versammlungsrecht ist kein geeignetes Instrument, um Demonstrationen zu untersagen, die vielleicht der Mehrheit der Bevölkerung nicht passen», erklärte Wöller. Er meinte jedoch, dass es bei den juristischen Möglichkeiten «noch Luft nach oben» gebe.
Beim sogenannten «Dritten Weg» handelt es sich um eine 2013 in Heidelberg gegründete Neonazi-Kleinpartei. Die Form wählten die Organisatoren vor allem, um sich vor einem staatlichen Verbotsverfahren zu schützen: Parteien sind dank des Grundgesetzes nur schwer zu verbieten. (pma)