«Der andauernde Krieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine verursacht nach wie vor grosses menschliches Leid und Zerstörung und schafft Risiken und Krisen mit globalen Auswirkungen. Wir sind am 15. und 16. Juni 2024 in der Schweiz zusammengekommen, um einen hochrangigen Dialog über Wege zu einem umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden für die Ukraine zu vertiefen. Wir haben die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedeten Resolutionen A/RES/ES-11/1 und A/RES/ES-11/6 bekräftigt und unser Bekenntnis zur Einhaltung des Völkerrechts, einschliesslich der Charta der Vereinten Nationen, unterstrichen. Dieses Gipfeltreffen baute auf den vorangegangenen Diskussionen auf, die auf der Grundlage der ukrainischen Friedensformel und anderer Friedensvorschläge stattfanden, die im Einklang mit dem Völkerrecht, einschliesslich der Charta der Vereinten Nationen, stehen.
Wir wissen die Gastfreundschaft der Schweiz und ihre Initiative, dieses hochrangige Gipfeltreffen auszurichten, als Ausdruck ihres festen Engagements für die Förderung des internationalen Friedens und der Sicherheit sehr zu schätzen.
Wir hatten einen fruchtbaren, umfassenden und konstruktiven Meinungsaustausch über Wege zu einem Rahmen für einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden auf der Grundlage des Völkerrechts, einschliesslich der Charta der Vereinten Nationen. Insbesondere bekräftigen wir unser Bekenntnis zum Verzicht auf die Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Unversehrtheit oder politische Unabhängigkeit eines Staates, zu den Grundsätzen der Souveränität, Unabhängigkeit und territorialen Integrität aller Staaten, einschliesslich der Ukraine, innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen, einschliesslich der Hoheitsgewässer, und zur Beilegung von Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln als Grundsätze des Völkerrechts.
Darüber hinaus haben wir eine gemeinsame Vision zu den folgenden entscheidenden Aspekten:
Jegliche Nutzung der Nuklearenergie und der kerntechnischen Anlagen muss sicher, gesichert, bewacht und umweltverträglich sein. Die ukrainischen Kernkraftwerke und Anlagen, einschliesslich des Kernkraftwerks Saporischschja, müssen unter der uneingeschränkten souveränen Kontrolle der Ukraine und im Einklang mit den Grundsätzen der IAEA und unter deren Aufsicht sicher und geschützt betrieben werden.
Jegliche Androhung oder Verwendung von atomaren Waffen im Zusammenhang mit dem laufenden Krieg gegen die Ukraine ist unzulässig.
Die weltweite Ernährungssicherheit hängt von der ununterbrochenen Herstellung und Lieferung von Nahrungsmitteln ab. In diesem Zusammenhang sind die freie, uneingeschränkte und sichere Handelsschifffahrt sowie der Zugang zu den Häfen im Schwarzen und Asowschen Meer von entscheidender Bedeutung. Angriffe auf Handelsschiffe in Häfen und entlang der gesamten Route sowie auf zivile Häfen und zivile Hafeninfrastruktur sind nicht hinnehmbar.
Die Ernährungssicherheit darf in keiner Weise bewaffnet werden. Ukrainische Agrarprodukte sollten sicher und frei an interessierte Drittländer geliefert werden.
Alle Kriegsgefangenen müssen durch vollständigen Austausch freigelassen werden. Alle deportierten und unrechtmässig vertriebenen ukrainischen Kinder und alle anderen ukrainischen Zivilisten, die unrechtmässig festgehalten wurden, müssen in die Ukraine zurückgebracht werden.
Konkrete Schritte geplant
Wir sind der Überzeugung, dass die Herbeiführung des Friedens die Einbeziehung aller Parteien und den Dialog zwischen ihnen erfordert. Wir haben daher beschlossen, in Zukunft konkrete Schritte in den oben genannten Bereichen unter weiterer Einbeziehung der Vertreter aller Parteien zu unternehmen.
Die Charta der Vereinten Nationen, einschliesslich der Grundsätze der Achtung der territorialen Integrität und der Souveränität aller Staaten, kann und wird als Grundlage für die Erreichung eines umfassenden, gerechten und dauerhaften Friedens in der Ukraine dienen.»