Die Staatsanwaltschaft will in einem Berufungsverfahren erreichen, dass der beinamputierte Sprinter wegen Mordes verurteilt wird. Die Anwälte des 28-Jährigen hatten rechtliche Schritte gegen die Zulassung eines Berufungsverfahrens eingelegt, welche nun zurückgewiesen wurden.
Pistorius war im vergangenen Jahr wegen tödlicher Schüsse auf seine Freundin Reeva Steenkamp wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.
Pistorius hatte Steenkamp am Valentinstag 2013 mit vier Schüssen durch eine geschlossene Badezimmertür getötet. Der Paralympics-Star beteuert, er habe einen Einbrecher im Haus vermutet. Nach dem gegenwärtigen Strafmass könnte der frühere Superstar schon nach zehn Monaten aus dem Gefängnis entlassen und unter Hausarrest gestellt werden. (SDA)